Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Aufenthalte über 90 Tage
Visa für längerfristige Aufenthalte können nur für die Bundesrepublik Deutschland erteilt werden.
Das neue Auslandsportal für Fachkräfte
Sie können ab sofort den Visumantrag für die Blaue Karte (EU), Arbeitsaufnahme für Akademiker, Arbeitsaufnahme in einem Ausbildungsberuf, Arbeitsaufnahme mit Berufserfahrung, Durchführung einer Qualifikationsanalyse, Arbeitsaufnahme im Rahmen einer Vermittlungsabsprache und für die Chancenkarte online stellen. Weitere Antragskategorien werden in Kürze folgen. Ihre Unterlagen werden im Rahmen des Online-Verfahrens auf Vollständigkeit geprüft, so dass Sie optimal auf Ihren Termin in der Auslandsvertretung vorbereitet sind.
Weitergehende Informationen zu diesen Antragsarten finden Sie unter Auslandsportal.
Terminvereinbarung zur Beantragung eines Nationalen Visums in der Botschaft
Ein Visumantrag für ein nationales Visum muss frühzeitig vor dem geplanten Reiseantritt gestellt werden. Die Terminvereinbarung für alle Visakategorien ist kostenlos online möglich. Je nach Art des Visums kann die Bearbeitungsdauer mehrere Wochen betragen.
Ein Einlass zur Antragstellung am Tag des Termins kann nur dann erfolgen, wenn im Terminvergabesystem die korrekte Reisepassnummer eingetragen ist.
Hier geht's zum Termin: Online-Terminvergabesystem
Bitte denken Sie an eine rechtzeitige Registrierung für die Zuteilung eines Termins.
Jeder Antragsteller benötigt zur Beantragung eines Visums einen eigenen Termin. Dies gilt auch für minderjährige Kinder. Der Eintrag von mehreren Namen in einen Termin ist nicht zulässig. Antragsteller ohne Termin oder mit unkorrekten Angaben werden nicht eingelassen.
Alle Eintragungen müssen ausschließlich in lateinischen Buchstaben erfolgen.
Sie müssen Ihre Daten unbedingt korrekt und fehlerfrei eingeben, da der Einlass in die Visastelle nur bei genauer Namens- und Passübereinstimmung möglich ist.
Achten Sie darauf, Ihre E-Mail-Adresse fehlerfrei einzugeben, da Sie sonst keine Bestätigungsmail über die Registrierung und anschließend auch keine Benachrichtigung über die Terminvergabe erhalten!
Ablauf des Visaverfahrens in der Botschaft
Zuerst stellen Sie bei der Botschaft Ihren Visumantrag. Dann kümmert sich die Botschaft um alles weitere: Sie leitet Ihre Daten elektronisch und eines der beiden Exemplare Ihres Visumantrags per Post an die Ausländerbehörde weiter, die für den vorgesehenen Aufenthaltsort zuständig ist. Denn ein Visum für einen mehr als dreimonatigen Aufenthalt in Deutschland bedarf der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland (gemäß § 31 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 Aufenthaltsverordnung).
Die Botschaft achtet auf den Eingang der Stellungnahme der Ausländerbehörde und erinnert ggf. von sich aus an die Erledigung.
Es muss mit einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet werden. Die Antragsbearbeitung benötigt in der Regel zwischen 6 und 12 Wochen, kann aber im Einzelfall auch kürzer oder länger dauern. Entsprechend frühzeitig sollten die Visa beantragt werden.
Sobald die Entscheidung über den Visumantrag vorliegt, informiert die Visastelle Sie.
Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht. Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssten, würde die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden.
Wir bitten auch um Verständnis, dass aus Gründen des Datenschutzes keine telefonische Auskunft über den Sachstand von laufenden Visaanträgen erteilt wird, weil die Visastelle die Identität des Anrufers nicht telefonisch feststellen kann. Die in Visaverfahren erhobenen Informationen über Antragsteller ebenso wie Auskunft über den Sachstand einzelner Visaverfahren unterliegen dem Datenschutz.
Falls Sie eine Sachstandsanfrage dennoch aus besonderen Gründen für nötig halten, bitten wir um persönliche Vorsprache oder schriftliche Anfrage unter Darlegung der Gründe.
Die Visastelle darf Auskünfte zu Visaverfahren nur erteilen an:
- Antragsteller selbst oder
- Dritte, die eine schriftliche Vertretungsvollmacht des Antragstellers vorlegen, oder
- gesetzlichen Vertreter, wenn aus Rechtsgründen eine entsprechende Vertretungsmacht besteht (z.B. Eltern für ihre minderjährigen Kinder).
Entsprechend darf die Visastelle Ehegatten/Verlobten/Arbeitgebern usw. keine Auskunft erteilen, solange keine schriftliche Vertretungsvollmacht vorliegt.
Fingerabdrucknahme
In Umsetzung von Artikel 13 des Visakodexes werden seit Dezember 2012 bei nationalen Visa Fingerabdrücke genommen. Hierzu ist eine persönliche Vorsprache notwendig. Von der Fingerabdrucknahme befreit sind nur Diplomaten zur Akkreditierung sowie Kinder unter 14 Jahren.
Antragsformulare und Merkblätter
Antragsformulare und Merkblätter finden Sie kostenlos auf unserer Webseite. Auskünfte zum Visumverfahren können Sie telefonisch und per E-Mail durch Mitarbeiter der Visastelle erhalten.
Andere Dienstleister und Personen, die außerhalb der Visastelle vorgeben, Auskünfte zu erteilen, gehören nicht zum Personal der Visastelle. Die Visastelle arbeitet nicht mit ihnen zusammen. Sie müssen für das Visumverfahren nicht in Anspruch genommen werden. Die Hilfe eines Schreibbüros beim Ausfüllen eines Antragsformulars ist nicht erforderlich. Sofern sie in Anspruch genommen wird, führt dies nicht zu einer bevorzugten Bearbeitung des Antrags oder gar automatisch zu einer Visumerteilung.
Welches Visum benötige ich?
Die Art des Visums hängt vom Zweck des geplanten Aufenthalts ab. Der Visa Navigator kann dabei helfen, herauszufinden, welches Visum beantragt werden muss.
Wählen Sie hier Ihren geplanten Aufenthaltszweck aus, um alle Informationen zum Antragsverfahren nachzulesen: