Direkt zu:
Adresse und Öffnungszeiten
Honorarkonsul in Gjumri
Korruptionsprävention
Prävention und Umgang mit sexueller Belästigung
Kontakt zur Botschaft
Kontaktformular für Visa- und Konsularfragen
Krisenvorsorgeliste Elefand
Hilfe für Deutsche
Öffnungszeiten für konsularische Angelegenheiten
Reisepässe und Ausweise
Visa
Kontakt zur Visastelle
Datenschutz im Rechts- und Konsularwesen
Familienangelegenheiten
Reise- und Sicherheitshinweise
Informationen über Armenien
Deutsch-Armenische Entwicklungszusammenarbeit
Kleinstprojekte der Botschaft
Deutsche Institutionen in Armenien
Eine Eheschließung kann in Armenien erfolgen, wenn mindestens einer der Verlobten die armenische Staatsangehörigkeit hat oder im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis (nicht in Form eines Visums)…
Hat ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland eine für den deutschen Rechtsbereich wirksame Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beim zuständigen Standesamt in Deutschland beurkundet und eine deutsche Heiratsurkunde ausgestellt werden.
Wenn ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland geboren wird, kann die Geburt auf Antrag im Geburtenregister beim zuständigen Standesamt in Deutschland beurkundet und eine deutsche Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Die Botschaft stellt keine Ehefähigkeitszeugnisse aus. Informationen finden Sie auch beim Auswärtigen Amt . Ein Ehefähigkeitszeugnis muss für Verwendung in Armenien mit einer Apostille versehen und…
1. Neues auf Scheidungen anwendbares Recht Am 21.06.2012 ist eine EU-Verordnung („Rom III“) in Kraft getreten, die regelt, welches Recht im Falle einer Ehescheidung in Fällen mit Auslandsbezug zur…
Hier finden Sie Informationen zur Adoption eines armenischen Kindes