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Eine Eheschließung kann in Armenien erfolgen, wenn mindestens einer der Verlobten die armenische Staatsangehörigkeit hat oder im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis (nicht in Form eines Visums) ist.
Hat ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland eine für den deutschen Rechtsbereich wirksame Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beim zuständigen Standesamt in Deutschland beurkundet und eine deutsche Heiratsurkunde ausgestellt werden.
Wenn ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland geboren wird, kann die Geburt auf Antrag im Geburtenregister beim zuständigen Standesamt in Deutschland beurkundet und eine deutsche Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Die Botschaft stellt keine Ehefähigkeitszeugnisse aus. Informationen finden Sie auch beim Auswärtigen Amt . Ein Ehefähigkeitszeugnis muss für Verwendung in Armenien mit einer Apostille versehen und…
1. Neues auf Scheidungen anwendbares Recht Am 21.06.2012 ist eine EU-Verordnung („Rom III“) in Kraft getreten, die regelt, welches Recht im Falle einer Ehescheidung in Fällen mit Auslandsbezug zur…
Hier finden Sie Informationen zur Adoption eines armenischen Kindes