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Visum für einen Freiwilligendienst (BFD, FSJ, FÖJ, EFD)
Für einen mehrmonatigen Aufenthalt zur Ausübung eines Bundesfreiwilligendienstes benötigen Sie ein Visum.
Antragstellung
Zur Antragstellung ist die Vereinbarung eines Termins erforderlich. Dieser wird ausschließlich online vergeben. Das Terminvergabesystem erreichen Sie über die Website der Botschaft: www.eriwan.diplo.de
- Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.
- Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original mit Apostille / Legalisation eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück
- Das Visum bedarf ggf. der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und der zuständigen Ausländerbehörde. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmungen erteilt werden.
- Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 2 - 6 Wochen ab Antragstellung, in Einzelfällen auch länger.
- Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
- Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern. Die Vorlage eines vollständigen Antrages begründet keinen Anspruch auf Erteilung eines Visums! Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Zurückweisung oder Ablehnung führen. Eine Zuordnung von an die Botschaft übersandten Faxen oder Schreiben ohne Angabe der Bearbeitungsnummer erfolgt nicht.
- Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der oben genannten Regelbearbeitungszeit von bis zu 4 Wochen ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
- Die Visumgebühr beträgt 75 Euro, zahlbar nur in Dram bei Antragstellung.
- Alle Unterlagen (insbesondere auch Passkopie) sind im Format A4 vorzulegen. Nicht klammern, heften und nicht in Klarsichthüllen vorlegen.
Erforderliche Unterlagen
Ein vollständig in Deutsch oder Englisch ausgefülltes Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG. Das Formular finden Sie auf unserer Internetseite unter folgendem Link: https://videx-national.diplo.de
Erklärungen zur Erreichbarkeit, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
Zwei aktuelle biometrische Passfotos – davon bitte eines auf das Antragsformular aufkleben.
Die deutsche Botschaft akzeptiert im Visumverfahren ausschließlich aktuelle biometrische Passbilder. Hinweise zu den Anforderungen an das vorzulegende Lichtbild finden Sie auf der Fotomustertafel.
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Gültiger Reisepass, noch mindestens sechs Monate gültig (der Pass muss mindestens zwei freie Seiten enthalten und darf nicht älter als 10 Jahre sein).
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Eine Kopie aller Seiten des Reisepasses, die Stempel, Visa und Eintragungen enthalten
- BFD: Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) sowie der Einsatzstelle, der Zentralstelle und ggf. von der Stelle, die den Freiwilligendienst durchführt (Träger), unterzeichnet sein.
- FSJ/FÖJ: Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch dem jeweiligen Träger und ggf. der Einsatzstelle unterzeichnet sein.
- EFD: Ihr Vertrag muss von einer Nationalen Agentur Erasmus+ Jugend in Aktion und der koordinierenden Organisation unterzeichnet sein. Die Freiwilligenvereinbarung, in der die Aufgaben und geplanten Lernergebnisse beschrieben werden, muss von der koordinierenden Organisation und dem/der Freiwilligen unterzeichnet seinunterschriebener Vertrag mit aufnehmender Einrichtung
Nur bei BFD/FSJ/FÖJ: Bestätigung der Einsatzstelle/des Trägers, dass auf Sprachkenntnisse zunächst verzichtet wird oder Sie die Sprachkenntnisse durch Sprachkurse nach Einreise erwerben können (sonst: Verweis an die Auslandsvertretung zur Antragstellung zum Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache).
Selbst verfasster lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit.
Im Motivationsschreiben sollen die mit dem geplanten Aufenthalt verbundenen Erwartungen und der erwartete berufliche und persönliche Nutzen sowie die Zukunftspläne dargestellt werden.
In der Regel trägt die aufnehmende Organisation die Kosten für Unterbringung und Verpflegung. Enthält der Vertrag oder eine andere Bestätigung der Einsatzstelle keine Angaben zu Ihrer Unterkunft und Verpflegung, legen Sie bitte ergänzende Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung vor.
Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der armenischen, z.B. russische, iranische oder indische Staatsangehörige: Nachweis des gewöhnlichen Aufenthaltes in Armenien (mindestens sechs Monate) durch gültige armenische Aufenthaltserlaubnis (Residence Card).
Krankenversicherung gem. EU-Norm (Geltungsbereich für den gesamten Schengen-Raum, Mindestdeckungssumme: 30.000,-- €, gültig ab Tag der Einreise bis zur Aufnahme des Freiwilligendiensts); spätestens nachzuweisen bei Abholung des Visums!
Allgemeine Informationen
Für die Teilnahme an Freiwilligendiensten in Deutschland (FSJ, BFD und FÖJ) kann ein Visum erteilt werden. Für die Teilnahme am Europäischen Freiwilligendienst (EFD) wird bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Visum erteilt. Die Dauer des Freiwilligendienstes kann zwischen sechs und 24 Monaten liegen, die Regel ist jedoch ein volles Jahr.
Ziele des Aufenthalts sind Engagement für das Allgemeinwohl sowie der Kompetenzerwerb.
Sie müssen, wenn Sie ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr in Deutschland ableisten möchten, unter 27 Jahre alt sein. Für den Bundesfreiwilligendienst gibt es keine Altersbegrenzung.
Die Botschaft weist darauf hin, dass jede Antragstellerin und jeder Antragsteller gemäß § 82 AufenthG eine Mitwirkungspflicht hat und die Botschaft bei Nichtvorlage von Unterlagen davon ausgeht, dass die Nachweise nicht erbracht werden können.
Wichtig:
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Beantragung eines Visums mit Ausnahme der Visumgebühr, die direkt am Visaschalter im Gebäude der Botschaft erhoben wird, kostenfrei ist!
Die Botschaft arbeitet mit keinem Reisebüro zusammen! Dies gilt auch für die unmittelbar neben der Botschaft befindlichen Servicebüros! Behauptungen von Mitarbeitern von Reise- oder Servicebüros, dass sie mit der Botschaft zusammenarbeiten, sind falsch!
Die Erfolgsaussichten Ihres Antrags können von Niemandem beeinflusst werden, da ausschließlich das aus Deutschland stammende Personal über die Anträge entscheidet. Wird Ihnen Anderes versprochen, werden Sie belogen- zahlen Sie keinesfalls Geld!
Glaubwürdige Auskünfte über Visaangelegenheiten erhalten Sie kostenlos von in der Visastelle tätigen Mitarbeiter/-innen der Botschaft. Andere Personen sind nicht zu Auskünften berechtigt!
Terminvereinbarung
Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Alle Informationen dazu finden Sie hier.
Hinweis: Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.