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Visum für ein Praktikum
Informationen rund um verschiedene Aufenthalte für Praktika in Deutschland.
Antragstellung
Zur Antragstellung ist die Vereinbarung eines Termins erforderlich. Dieser wird ausschließlich online vergeben. Das Terminvergabesystem erreichen Sie über die Website der Botschaft: www.eriwan.diplo.de
- Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.
- Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original mit Apostille / Legalisation eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück
- Das Visum bedarf ggf. der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und der zuständigen Ausländerbehörde. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmungen erteilt werden.
- Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 6-14 Wochen ab Antragstellung, in Einzelfällen auch länger.
- Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
- Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern. Die Vorlage eines vollständigen Antrages begründet keinen Anspruch auf Erteilung eines Visums! Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Zurückweisung oder Ablehnung führen. Eine Zuordnung von an die Botschaft übersandten Faxen oder Schreiben ohne Angabe der Bearbeitungsnummer erfolgt nicht.
- Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der oben genannten Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
- Die Visumgebühr beträgt 75 Euro, zahlbar nur in Dram bei Antragstellung.
- Alle Unterlagen (insbesondere auch Passkopie) sind im Format A4 vorzulegen. Nicht klammern, heften und nicht in Klarsichthüllen vorlegen.
Erforderliche Unterlagen
Ein vollständig in Deutsch oder Englisch ausgefülltes Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG. Das Formular finden Sie auf unserer Internetseite unter folgendem Link: https://videx-national.diplo.de
Erklärungen zur Erreichbarkeit, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
Zwei aktuelle biometrische Passfotos – davon bitte eines auf das Antragsformular aufkleben.
Die deutsche Botschaft akzeptiert im Visumverfahren ausschließlich aktuelle biometrische Passbilder. Hinweise zu den Anforderungen an das vorzulegende Lichtbild finden Sie auf der Fotomustertafel.
-
Gültiger Reisepass, noch mindestens sechs Monate gültig (der Pass muss mindestens zwei freie Seiten enthalten und darf nicht älter als 10 Jahre sein).
-
Eine Kopie aller Seiten des Reisepasses, die Stempel, Visa und Eintragungen enthalten
- Praktikumsvertrag aus Deutschland mit Angabe
- des Arbeitgebers (Name mit Anschrift des tatsächlichen Arbeitsortes und Kontaktdaten eines Ansprechpartners)
- der Beschäftigungsart: Vollzeit oder Teilzeit
- des Brutto-Entgelts in EUR monatlich
- des Zeitraums des Anstellungsverhältnisses
- der Tätigkeitsbezeichnung (ggfs. Arbeitsfeld) - Praktikumsplan
Soweit vorhanden: Nachweise über berufliche Qualifikationen, z. B. Hochschulabschluss, Berufsausbildung, Schulabschluss, Studienbescheinigung.
Sofern zutreffend: Bescheinigung über die Vermittlung des Praktikums
- Bei Förderung durch die EU z. B. Erasmus-Bestätigung
- für Fach- und Führungskräfte (Regierungspraktikant/inn/en) mit Stipendium aus deutschen öffentlichen Mitteln, der EU oder zwischenstaatlichen internationalen Organisationen: Praktikums- und Stipendienbescheinigung der jeweiligen Stelle
-ggfs. Vermittlungsbescheinigung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV – Zentrale Auslands und Fachvermittlung, sofern vorhanden.)
Schriftlicher lückenloser tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache mit vollständigen Adresse und Angaben zur Erreichbarkeit (E-Mail, Telefonnummer usw).
- Sofern zutreffend: Nachweis über erworbene Fremdsprachkenntnisse z. B. durch Sprachzertifikate oder Bescheinigungen von Sprachschulen.
- Ggfs. weitere unterstützende Nachweise (z.B. Arbeitgebernachweise, Empfehlungsschreiben etc.).
Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der armenischen, z.B. russische, iranische oder indische Staatsangehörige: Nachweis des gewöhnlichen Aufenthaltes in Armenien (mindestens sechs Monate) durch gültige armenische Aufenthaltserlaubnis (Residence Card).
Nach positiver Entscheidung über den Visumantrag: Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz.
Die Botschaft weist darauf hin, dass jede Antragstellerin und jeder Antragsteller gemäß § 82 AufenthG eine Mitwirkungspflicht hat und die Botschaft bei Nichtvorlage von Unterlagen davon ausgeht, dass die Nachweise nicht erbracht werden können.
Wichtig:
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Beantragung eines Visums mit Ausnahme der Visumgebühr, die direkt am Visaschalter im Gebäude der Botschaft erhoben wird, kostenfrei ist!
Die Botschaft arbeitet mit keinem Reisebüro zusammen! Dies gilt auch für die unmittelbar neben der Botschaft befindlichen Servicebüros! Behauptungen von Mitarbeitern von Reise- oder Servicebüros, dass sie mit der Botschaft zusammenarbeiten, sind falsch!
Die Erfolgsaussichten Ihres Antrags können von Niemandem beeinflusst werden, da ausschließlich das aus Deutschland stammende Personal über die Anträge entscheidet. Wird Ihnen Anderes versprochen, werden Sie belogen- zahlen Sie keinesfalls Geld!
Glaubwürdige Auskünfte über Visaangelegenheiten erhalten Sie kostenlos von in der Visastelle tätigen Mitarbeiter/-innen der Botschaft. Andere Personen sind nicht zu Auskünften berechtigt!
Terminvereinbarung
Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Alle Informationen dazu finden Sie hier.
Hinweis: Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.