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Visa für Studierende
Hier finden Sie Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen für einen Visumantrag zum Studium in Deutschland.
Antragstellung
Zur Antragstellung ist die Vereinbarung eines Termins erforderlich. Dieser wird ausschließlich online vergeben. Das Terminvergabesystem erreichen Sie über die Website der Botschaft: www.eriwan.diplo.de
- Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.
- Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original mit Apostille / Legalisation eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück
- Das Visum bedarf ggf. der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und der zuständigen Ausländerbehörde. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmungen erteilt werden.
- Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 3 - 14 Wochen ab Antragstellung, in Einzelfällen auch länger.
- Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
- Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern. Die Vorlage eines vollständigen Antrages begründet keinen Anspruch auf Erteilung eines Visums! Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Zurückweisung oder Ablehnung führen. Eine Zuordnung von an die Botschaft übersandten Faxen oder Schreiben ohne Angabe der Bearbeitungsnummer erfolgt nicht.
- Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der oben genannten Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
- Die Visumgebühr beträgt 75 Euro, zahlbar nur in Dram bei Antragstellung.
- Alle Unterlagen (insbesondere auch Passkopie) sind im Format A4 vorzulegen. Nicht klammern, heften und nicht in Klarsichthüllen vorlegen.
Erforderliche Unterlagen
Ein vollständig in Deutsch oder Englisch ausgefülltes Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG. Das Formular finden Sie auf unserer Internetseite unter folgendem Link: https://videx-national.diplo.de
Erklärungen zur Erreichbarkeit, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
Zwei aktuelle biometrische Passfotos – davon bitte eines auf das Antragsformular aufkleben.
Die deutsche Botschaft akzeptiert im Visumverfahren ausschließlich aktuelle biometrische Passbilder. Hinweise zu den Anforderungen an das vorzulegende Lichtbild finden Sie auf der Fotomustertafel.
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Gültiger Reisepass, noch mindestens sechs Monate gültig (der Pass muss mindestens zwei freie Seiten enthalten und darf nicht älter als 10 Jahre sein).
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Eine Kopie aller Seiten des Reisepasses, die Stempel, Visa und Eintragungen enthalten
Nachweis über die Zulassung zum Studium/Studienkolleg, mit Hinweis auf die Unterrichtssprache.
Schriftliche Erklärung zu Ihrem geplanten Studienaufenthalt: Motivation (auch für die Wahl der Hochschule), konkrete Zukunftspläne, ggfls. Informationen zur Vorbereitung auf das Studium, z.B. Deutschunterricht in Armenien (in deutscher oder englischer Sprache).
Das Motivationsschreiben muss persönlich verfasst und individuell sein, es darf nicht mit Standardformulierungen von einem Dienstleister verfasst worden sein – die Botschaft kann diese erkennen.
Schriftlicher lückenloser Lebenslauf (in deutscher oder englischer Sprache) mit vollständigen Informationen zu Ausbildung und ggfls. Beschäftigungsverhältnissen.
Soweit vorhanden: Nachweise über weitere akademische Abschlüsse.
Sofern nicht von der Hochschule in der Zulassungsentscheidung bestätigt: Nachweis von für das Studium oder die studienvorbereitende Maßnahme erforderlichen Sprachkenntnissen in der Unterrichtssprache (ohne studienvorbereitenden Sprachkurs in der Regel mind. B2 in der Unterrichtssprache). Dabei können nur Nachweise eines nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen des Europarats (GER) zertifizierten Sprachkursveranstalters (Goethe-Zertifikat oder TELC Zertifikat) oder des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD) anerkannt werden.
Antragstellern müssen monatlich 992 € / jährlich 11.904 € zur Verfügung stehen.
bei Selbstfinanzierung – Sperrkonto bei einer Bank in Deutschland auf den Namen des Antragstellers mit dem genannten jährlichen Mindestbetrag. Der Lebensunterhalt kann im Visumverfahren durch die Einrichtung eines Sperrkontos nachgewiesen werden. Bei der Wahl des Anbieters haben Sie freie Wahl. Eröffnen Sie das Sperrkonto rechtzeitig VOR der Visumsbeantragung. Bei der Visumsbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Eine Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend
oder
bei Finanzierung durch Sponsor in Deutschland– förmliche Verpflichtungserklärung im Original gem. §§ 66-68 AufenthG für die voraussichtliche Dauer des Studiums oder Sprachkurses. Die Verpflichtungserklärung muss die Angabe „Bonität nachgewiesen“ enthalten
oder
Nachweis über ein Stipendium aus deutschen bzw. europäischen öffentlichen Mitteln oder Stipendien aus öffentlichen Mitteln von armenischen Bildungseinrichtungen.
Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der armenischen, z.B. russische, iranische oder indische Staatsangehörige: Nachweis des gewöhnlichen Aufenthaltes in Armenien (mindestens sechs Monate) durch gültige armenische Aufenthaltserlaubnis (Residence Card).
Wenn Sie sich als Student in der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversichern wollen, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und nach Immatrikulation gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen, bis die Immatrikulation und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt ist. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten.
Die Botschaft weist darauf hin, dass jede Antragstellerin und jeder Antragsteller gemäß § 82 AufenthG eine Mitwirkungspflicht hat und die Botschaft bei Nichtvorlage von Unterlagen davon ausgeht, dass die Nachweise nicht erbracht werden können.
Wichtig
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Beantragung eines Visums mit Ausnahme der Visumgebühr, die direkt am Visaschalter im Gebäude der Botschaft erhoben wird, kostenfrei ist!
Die Botschaft arbeitet mit keinem Reisebüro zusammen! Dies gilt auch für die unmittelbar neben der Botschaft befindlichen Servicebüros! Behauptungen von Mitarbeitern von Reise- oder Servicebüros, dass sie mit der Botschaft zusammenarbeiten, sind falsch!
Die Erfolgsaussichten Ihres Antrags können von Niemandem beeinflusst werden, da ausschließlich das aus Deutschland stammende Personal über die Anträge entscheidet. Wird Ihnen Anderes versprochen, werden Sie belogen- zahlen Sie keinesfalls Geld!
Glaubwürdige Auskünfte über Visaangelegenheiten erhalten Sie kostenlos von in der Visastelle der BOTSCHAFT tätigen Mitarbeiter/innen der Botschaft. Andere Personen sind nicht zu Auskünften berechtigt
Online-Antrag über das Auslandsportal
Sie können ab sofort den Visumantrag für die Blaue Karte (EU), Arbeitsaufnahme für Akademiker, Arbeitsaufnahme in einem Ausbildungsberuf, Arbeitsaufnahme mit Berufserfahrung, Durchführung einer Qualifikationsanalyse, Arbeitsaufnahme im Rahmen einer Vermittlungsabsprache und für die Chancenkarte online stellen. Weitere Antragskategorien werden in Kürze folgen. Ihre Unterlagen werden im Rahmen des Online-Verfahrens auf Vollständigkeit geprüft, so dass Sie optimal auf Ihren Termin in der Auslandsvertretung vorbereitet sind.
Weitergehende Informationen zu diesen Antragsarten finden Sie unter Auslandsportal
Hinweis: Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.