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Visum zum Nachzug von Eltern zu Fachkräften
Allgemeine Informationen
Eltern bzw. Schwiegereltern von Ausländern, welchen ab dem 01. März 2024 erstmalig
- eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte oder eine Mobiler-ICT-Karte,
- ein Aufenthaltstitel nach den §§ 18a, 18b, 18c Absatz 3, den §§ 18d, 18f, 19c Absatz 1 AufenthG für eine Beschäftigung als leitender Angestellter, als Führungskraft, als Unternehmensspezialist, als Wissenschaftler, als Gastwissenschaftler, als Ingenieur oder Techniker im Forschungsteam eines Gastwissenschaftlers
- ein Aufenthaltstitel als Lehrkraft, nach § 19c Absatz 2 oder 4 Satz 1 oder § 21 AufenthG
erteilt wurde, können ein Visum zum Familiennachzug beantragen.
Antragstellung
Zur Antragstellung ist die Vereinbarung eines Termins erforderlich. Dieser wird ausschließlich online vergeben. Das Terminvergabesystem erreichen Sie über die Website der Botschaft: www.eriwan.diplo.de
- Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.
- Personenstandsurkunden müssen im Original mit Apostille / Legalisation eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.
- Das Visum bedarf der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmung erteilt werden.
- Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 6 - 14 Wochen ab Antragstellung, in Einzelfällen auch länger.
- Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
- Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern. Die Vorlage eines vollständigen Antrages begründet keinen Anspruch auf Erteilung eines Visums! Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Zurückweisung oder Ablehnung führen. Eine Zuordnung von an die Botschaft übersandten Faxen oder Schreiben ohne Angabe der Bearbeitungsnummer erfolgt nicht.
- Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der oben genannten Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
- Die Visumgebühr beträgt 75 Euro, zahlbar nur in Dram bei Antragstellung.
- Alle Unterlagen (insbesondere auch Passkopie) sind im Format A4 vorzulegen. Nicht klammern, heften und nicht in Klarsichthüllen vorlegen.
Erforderliche Unterlagen
Ein vollständig in Deutsch oder Englisch ausgefülltes Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG. Das Formular finden Sie auf unserer Internetseite unter folgendem Link: https://videx-national.diplo.de
Erklärungen zur Erreichbarkeit, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
Zwei aktuelle biometrische Passfotos – davon bitte eines auf das Antragsformular aufkleben.
Die deutsche Botschaft akzeptiert im Visumverfahren ausschließlich aktuelle biometrische Passbilder. Hinweise zu den Anforderungen an das vorzulegende Lichtbild finden Sie auf der Fotomustertafel.
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Gültiger Reisepass, noch mindestens sechs Monate gültig (der Pass muss mindestens zwei freie Seiten enthalten und darf nicht älter als 10 Jahre sein).
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Eine Kopie aller Seiten des Reisepasses, die Stempel, Visa und Eintragungen enthalten
Geburtsurkunde mit Apostille (oder ggf. Legalisation) der Referenzperson (des Stammberechtigten) sowie die Heiratsurkunde der Eltern mit Apostille. Bei Nachzug zum Ehegatten des Referenzperson: Heiratsurkunde mit Apostille bzw. Legalisation sowie Geburtsurkunde mit Apostille (oder ggf. Legalisation) des Ehegatten.
Eine Kopie des Reisepasses und des Aufenthaltstitels der Referenzperson und ggf. des Ehegatten. Alle Passseiten, die Einträge enthalten (Visa, Sichtvermerke, Reisestempel etc.), müssen kopiert sein.
Meldebescheinigung der Referenzperson und ggf. des Ehegatten in Deutschland, bei Antragstellung nicht älter als sechs Monate. Wenn noch kein Wohnsitz der Referenzperson in Deutschland vorhanden ist, kann die Wohnadresse in Deutschland beispielsweise über einen Mietvertrag oder einen Eigentumsnachweis belegt werden.
- Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum.
Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz in Deutschland. Eine Reisekrankenversicherung ist nicht ausreichend.
Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der armenischen, z.B. russische, iranische oder indische Staatsangehörige: Nachweis des gewöhnlichen Aufenthaltes in Armenien (mindestens sechs Monate) durch gültige armenische Aufenthaltserlaubnis (Residence Card).
Die Botschaft weist darauf hin, dass jede Antragstellerin und jeder Antragsteller gemäß § 82 AufenthG eine Mitwirkungspflicht hat und die Botschaft bei Nichtvorlage von Unterlagen davon ausgeht, dass die Nachweise nicht erbracht werden können.
Wichtig
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Beantragung eines Visums mit Ausnahme der Visumgebühr, die direkt am Visaschalter im Gebäude der Botschaft erhoben wird, kostenfrei ist!
Die Botschaft arbeitet mit keinem Reisebüro zusammen! Dies gilt auch für die unmittelbar neben der Botschaft befindlichen Servicebüros! Behauptungen von Mitarbeitern von Reise- oder Servicebüros, dass sie mit der Botschaft zusammenarbeiten, sind falsch!
Die Erfolgsaussichten Ihres Antrags können von Niemandem beeinflusst werden, da ausschließlich das aus Deutschland stammende Personal über die Anträge entscheidet. Wird Ihnen Anderes versprochen, werden Sie belogen- zahlen Sie keinesfalls Geld!
Glaubwürdige Auskünfte über Visaangelegenheiten erhalten Sie kostenlos von in der Visastelle der BOTSCHAFT tätigen Mitarbeiter/innen der Botschaft. Andere Personen sind nicht zu Auskünften berechtigt!
Terminvereinbarung
Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Alle Informationen dazu finden Sie hier.
Hinweis: Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.