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Visum zur Eheschließung mit anschließender gemeinsamer Wohnsitznahme
Antragstellung
Zur Antragstellung ist die Vereinbarung eines Termins erforderlich. Dieser wird ausschließlich online vergeben. Das Terminvergabesystem erreichen Sie über die Website der Botschaft: www.eriwan.diplo.de
- Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.
- Personenstandsurkunden müssen im Original mit Apostille / Legalisation eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.
- Das Visum bedarf der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmung erteilt werden.
- Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 6 - 14 Wochen ab Antragstellung, in Einzelfällen auch länger.
- Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
- Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern. Die Vorlage eines vollständigen Antrages begründet keinen Anspruch auf Erteilung eines Visums! Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Zurückweisung oder Ablehnung führen. Eine Zuordnung von an die Botschaft übersandten Faxen oder Schreiben ohne Angabe der Bearbeitungsnummer erfolgt nicht.
- Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der oben genannten Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
- Die Visumgebühr beträgt 75 Euro, zahlbar nur in Dram bei Antragstellung.
- Alle Unterlagen (insbesondere auch Passkopie) sind im Format A4 vorzulegen. Nicht klammern, heften und nicht in Klarsichthüllen vorlegen.
Erforderliche Unterlagen
Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:
Ein vollständig in Deutsch oder Englisch ausgefülltes Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG. Das Formular finden Sie auf unserer Internetseite unter folgendem Link: https://videx-national.diplo.de
Erklärungen zur Erreichbarkeit, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
Zwei aktuelle biometrische Passfotos – davon bitte eines auf das Antragsformular aufkleben.
Die deutsche Botschaft akzeptiert im Visumverfahren ausschließlich aktuelle biometrische Passbilder. Hinweise zu den Anforderungen an das vorzulegende Lichtbild finden Sie auf der Fotomustertafel.
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Gültiger Reisepass, noch mindestens sechs Monate gültig (der Pass muss mindestens zwei freie Seiten enthalten und darf nicht älter als 10 Jahre sein).
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Eine Kopie aller Seiten des Reisepasses, die Stempel, Visa und Eintragungen enthalten
Kopie des Reisepasses des zukünftigen Ehepartners mit armenischen Einreisestempeln/ Visum (sofern sie/er sich bereits in Armenien aufgehalten hat) und, falls Ihr zukünftiger Ehepartner kein deutscher oder EU-Staatsangehöriger ist, eine Kopie ihres/seines Aufenthaltstitels.
Kurzfragebogen (Verlinkung )zum Ehegattennachzug/Eheschließung (Original und 1 Kopie). Bitte laden Sie den Fragebogen (Word-Datei) herunter, füllen Sie ihn auf Deutsch am PC aus, danach drucken und unterschreiben Sie ihn.
Meldebescheinigung des zukünftigen Ehepartners.
Bestätigung des deutschen Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung mit Angabe des voraussichtlichen Eheschließungsdatums.
Geburtsurkunde mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung. Sofern sich das Original beim Standesamt in Deutschland befindet, ist eine Kopie ausreichend.
Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 des Europäischen Referenzrahmens. Als Nachweis können das Zertifikat „Start Deutsch 1“ des Goethe- Instituts oder das Österreichische Sprachdiplom oder Zeugnis Test DaF oder telc Start Deutsch1 dienen.
Mitausreisende Kinder (für diese müssen eigene Termine vereinbart und Anträge gestellt werden):
- Ein vollständig in Deutsch oder Englisch ausgefülltes Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG. Das Formular finden Sie auf unserer Internetseite unter folgendem Link: https://videx-national.diplo.de
- Zwei aktuelle biometrische Passfotos – davon bitte eines auf das Antragsformular aufkleben.
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Gültiger Reisepass, noch mindestens sechs Monate gültig (der Pass muss mindestens zwei freie Seiten enthalten und darf nicht älter als 10 Jahre sein).
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Eine Kopie aller Seiten des Reisepasses, die Stempel, Visa und Eintragungen enthalten.
Geburtsurkunde im Original mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung von Urkunde.
ggfls. Vaterschaftsanerkennung im Original mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung.
Nachweis über die alleinige Sorgeberechtigung (Urteil des zuständigen armenischen Familiengerichtes, Sterbeurkunde oder umfassende Zustimmungserklärung des anderen Elternteils ggfls. mit Übersetzung). Sofern der Nachzug zum in Deutschland lebenden Elternteil des Kindes erfolgt: Zustimmungserklärung.
Die Botschaft weist darauf hin, dass jede Antragstellerin und jeder Antragsteller gemäß § 82 AufenthG eine Mitwirkungspflicht hat und die Botschaft bei Nichtvorlage von Unterlagen davon ausgeht, dass die Nachweise nicht erbracht werden können.
Wichtig
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Beantragung eines Visums mit Ausnahme der Visumgebühr, die direkt am Visaschalter im Gebäude der Botschaft erhoben wird, kostenfrei ist!
Die Botschaft arbeitet mit keinem Reisebüro zusammen! Dies gilt auch für die unmittelbar neben der Botschaft befindlichen Servicebüros! Behauptungen von Mitarbeitern von Reise- oder Servicebüros, dass sie mit der Botschaft zusammenarbeiten, sind falsch!
Die Erfolgsaussichten Ihres Antrags können von Niemandem beeinflusst werden, da ausschließlich das aus Deutschland stammende Personal über die Anträge entscheidet. Wird Ihnen Anderes versprochen, werden Sie belogen- zahlen Sie keinesfalls Geld!
Glaubwürdige Auskünfte über Visaangelegenheiten erhalten Sie kostenlos von in der Visastelle der BOTSCHAFT tätigen Mitarbeiter/innen der Botschaft. Andere Personen sind nicht zu Auskünften berechtigt
Terminvereinbarung
Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Alle Informationen dazu finden Sie hier.
Hinweis: Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.