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Visum für Spätaussiedler / Aufnahme nach dem BVFG

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Antragstellung

Zur Antragstellung ist die Vereinbarung eines Termins erforderlich. Diese werden ausschließlich online vergeben. Das Terminvergabesystem erreichen Sie über die Website der Botschaft: https://eriwan.diplo.de/

Mindestbearbeitungszeit: 2-3 Wochen ab Antragsstellung, in Einzelfällen auch länger.

Bei Antragstellung müssen die nachfolgend genannten Unterlagen persönlich vorgelegt werden.

Die Unterlagen sind in der genannten Reihenfolge sortiert am Schalter einzureichen! Alle Unterlagen (insbesondere auch Passkopie) sind zur erleichterten Handhabung im Format A4 vorzulegen. Nicht klammern oder heften. Eine Zusortierung von an die Botschaft übersandten Faxen oder Schreiben erfolgt nicht. Unvollständige Anträge werden zurückgewiesen.

Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen zu fordern. Die Vorlage eines vollständigen Antrages begründet keinen Anspruch auf Erteilung eines Visums!

Die Botschaft weist darauf hin, dass jede Antragstellerin und jeder Antragsteller gemäß § 82 AufenthG eine Mitwirkungspflicht hat und die Botschaft bei Nichtvorlage von Unterlagen davon ausgeht, dass die Nachweise nicht erbracht werden können.

Erforderliche Unterlagen

Ein vollständig in Deutsch oder Englisch ausgefülltes Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG. Das Formular finden Sie auf unserer Internetseite unter folgendem Link: https://videx-national.diplo.de

Erklärungen zur Erreichbarkeit, vollständig ausgefüllt und unterschrieben

Zwei aktuelle biometrische Passfotos – davon bitte eines auf das Antragsformular aufkleben.

Die deutsche Botschaft akzeptiert im Visumverfahren ausschließlich aktuelle biometrische Passbilder. Hinweise zu den Anforderungen an das vorzulegende Lichtbild finden Sie auf der Fotomustertafel.

  • Gültiger Reisepass, noch mindestens sechs Monate gültig (der Pass muss mindestens zwei freie Seiten enthalten und darf nicht älter als 10 Jahre sein).

  • Eine Kopie aller Seiten des Reisepasses, die Stempel, Visa und Eintragungen enthalten

unterschriebene Erklärung zu Falschangaben (siehe Antragsformular).

Original der Aufnahmezusage/ des Einbeziehungsbescheids des Bundesverwaltungsamtes

sofern erforderlich: Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 bzw. B1.

Die Botschaft weist darauf hin, dass jede Antragstellerin und jeder Antragsteller gemäß § 82 AufenthG eine Mitwirkungspflicht hat und die Botschaft bei Nichtvorlage von Unterlagen davon ausgeht, dass die Nachweise nicht erbracht werden können.

Wichtig

Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Beantragung eines Visums mit Ausnahme der Visumgebühr, die direkt am Visaschalter im Gebäude der Botschaft erhoben wird, kostenfrei ist!

Die Botschaft arbeitet mit keinem Reisebüro zusammen! Dies gilt auch für die unmittelbar neben der Botschaft befindlichen Servicebüros! Behauptungen von Mitarbeitern von Reise- oder Servicebüros, dass sie mit der Botschaft zusammenarbeiten, sind falsch!

Die Erfolgsaussichten Ihres Antrags können von Niemandem beeinflusst werden, da ausschließlich das aus Deutschland stammende Personal über die Anträge entscheidet. Wird Ihnen Anderes versprochen, werden Sie belogen- zahlen Sie keinesfalls Geld!

Glaubwürdige Auskünfte über Visaangelegenheiten erhalten Sie kostenlos von in der Visastelle der Botschaft tätigen Mitarbeiter/innen der Botschaft. Andere Personen sind nicht zu Auskünften berechtigt!

Terminvereinbarung

Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

Hinweis: Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.

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