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Visum zur Berufsausbildung

Artikel

Hier finden Sie Informationen zu Visaanträgen für Berufsausbildung.

Antragstellung

Zur Antragstellung ist die Vereinbarung eines Termins erforderlich. Dieser wird ausschließlich online vergeben. Das Terminvergabesystem erreichen Sie über die Website der Botschaft: www.eriwan.diplo.de

  • Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.
  • Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original mit Apostille / Legalisation eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück
  • Das Visum bedarf ggf. der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und der zuständigen Ausländerbehörde. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmungen erteilt werden.
  • Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 4 - 14 Wochen ab Antragstellung, in Einzelfällen auch länger.
  • Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
  • Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern. Die Vorlage eines vollständigen Antrages begründet keinen Anspruch auf Erteilung eines Visums! Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Zurückweisung oder Ablehnung führen. Eine Zuordnung von an die Botschaft übersandten Faxen oder Schreiben ohne Angabe der Bearbeitungsnummer erfolgt nicht.
  • Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit von bis zu 6 Wochen ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
  • Die Visumgebühr beträgt 75 Euro, zahlbar nur in Dram bei Antragstellung.
  • Alle Unterlagen (insbesondere auch Passkopie) sind im Format A4 vorzulegen. Nicht klammern, heften und nicht in Klarsichthüllen vorlegen.

Erforderliche Unterlagen

Ein vollständig in Deutsch oder Englisch ausgefülltes Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG. Das Formular finden Sie auf unserer Internetseite unter folgendem Link: https://videx-national.diplo.de

Erklärungen zur Erreichbarkeit, vollständig ausgefüllt und unterschrieben

Zwei aktuelle biometrische Passfotos – davon bitte eines auf das Antragsformular aufkleben.

Die deutsche Botschaft akzeptiert im Visumverfahren ausschließlich aktuelle biometrische Passbilder. Hinweise zu den Anforderungen an das vorzulegende Lichtbild finden Sie auf der Fotomustertafel.

  • Gültiger Reisepass, noch mindestens sechs Monate gültig (der Pass muss mindestens zwei freie Seiten enthalten und darf nicht älter als 10 Jahre sein).

  • Eine Kopie aller Seiten des Reisepasses, die Stempel, Visa und Eintragungen enthalten

Selbstverfasstes und unterschriebenes Motivationsschreiben in deutscher Sprache, in welchem detailliert die Gründe für die beabsichtigte Ausbildung und Pläne für die spätere berufliche Zukunft dargestellt werden. In dem Schreiben gehen Sie auch bitte darauf ein, ob, wo und wie Sie Kenntnisse der Ausbildungssprache erworben haben und wie Sie diese ggfs. verbessern wollen. Falls Sie keine Kenntnisse der Ausbildungssprache erworben haben, begründen Sie bitte weshalb.

Vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschriebener Ausbildungsvertrag auf Deutsch.

Ausbildungsplan

Sofern zutreffend: Ergänzende Ausbildung (z.B. für Fachärzte in Weiterbildung),

  • Bescheid der Anerkennungsstelle, der erforderliche Anpassungsmaßnahmen oder weitere Qualifikationen (z.B. Sprachnachweis) feststellt
  • Zusätzlich bei einer betrieblichen Bildungsmaßnahme: Weiterbildungsplan.

Finanzierungsnachweis von mindestens 771€ netto/ 927€ brutto für betriebliche Berufsausbildung und 903 € für schulische Berufsausbildung pro Monat für das erste Jahr. Falls zunächst ein ausbildungsvorbereitender Deutschkurs ohne Lohnzahlung absolviert wird oder das Azubi-Gehalt niedriger liegen sollte, muss die der monatliche Fehlbetrag gesondert nachgewiesen werden, bspw. durch ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung.

  • Behördliche (!) Verpflichtungserklärung, abgegeben durch eine im Bundesgebiet lebende Person, nach §§ 66-68 AufenthG, nicht älter als 6 Monate und mit dem Aufenthaltszweck „Ausbildung“ sowie nachgewiesener Bonität. Ausländerbehörden in Deutschland stellen dieses Dokument aus.
  • Sperrkonto bei einer Bank in Deutschland auf den Namen des Antragstellers mit Guthaben in Höhe des Fehlbetrages für das erste Ausbildungsjahr.

Informationen zum Sperrkonto finden Sie hier.

Sofern nicht bereits vom Ausbildungsbetrieb bestätigt:
Nachweis vorhandener Deutschkenntnisse (qualifizierter Berufsausbildung mind. B1/ ansonsten in der Regel mind. A2)
oder
Nachweis der Anmeldung zu einem ausbildungsvorbereitenden Intensivsprachkurs.

ggf. bereits erteilte Zustimmung zur Arbeitsaufnahme durch die Bundesagentur für Arbeit/ZAV. Hinweis: deutsche Arbeitgeber haben die Möglichkeit, mit dem Ausbildungsvertrag die zur Visumerteilung erforderliche Zustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit/ZAV bereits direkt vorab zu beantragen. Wird diese schon im Visumverfahren vorgelegt, verkürzen sich die Bearbeitungszeiten bei der Visastelle ggf. erheblich.

Für Antragsteller, die noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht haben: Notarielle Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten zur alleinigen Ausreise und zum dauerhaften (!) Aufenthalt des Kindes im Bundesgebiet sowie einen schriftlichen Nachweis darüber, wer im Bundesgebiet mit der Wahrnehmung der Personensorge beauftragt wird, seitens der Eltern und der Referenzperson in Deutschland, mit Pass-/Personalausweiskopie sowie Geburtsurkunde des Antragstellers (sofern diese nicht bereits im Rahmen des Nachweises der Finanzierung vorgelegt wird).

Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der armenischen, z.B. russische, iranische oder indische Staatsangehörige: Nachweis des gewöhnlichen Aufenthaltes in Armenien (mindestens sechs Monate) durch gültige armenische Aufenthaltserlaubnis (Residence Card).

Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Auszubildende besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Aufnahme der Ausbildung gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen bis das Ausbildungsverhältnis beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten.

Die Botschaft weist darauf hin, dass jede Antragstellerin und jeder Antragsteller gemäß § 82 AufenthG eine Mitwirkungspflicht hat und die Botschaft bei Nichtvorlage von Unterlagen davon ausgeht, dass die Nachweise nicht erbracht werden können.

Wichtig

Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Beantragung eines Visums mit Ausnahme der Visumgebühr, die direkt am Visaschalter im Gebäude der Botschaft erhoben wird, kostenfrei ist!

Die Botschaft arbeitet mit keinem Reisebüro zusammen! Dies gilt auch für die unmittelbar neben der Botschaft befindlichen Servicebüros! Behauptungen von Mitarbeitern von Reise- oder Servicebüros, dass sie mit der Botschaft zusammenarbeiten, sind falsch!

Die Erfolgsaussichten Ihres Antrags können von Niemandem beeinflusst werden, da ausschließlich das aus Deutschland stammende Personal über die Anträge entscheidet. Wird Ihnen Anderes versprochen, werden Sie belogen- zahlen Sie keinesfalls Geld!

Glaubwürdige Auskünfte über Visaangelegenheiten erhalten Sie kostenlos von in der Visastelle der BOTSCHAFT tätigen Mitarbeiter/innen der Botschaft. Andere Personen sind nicht zu Auskünften berechtigt

Terminvereinbarung

Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

Hinweis: Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.

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