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Visum für Aufenthalte als Wissenschaftler, Gastwissenschaftler, wissenschaftliche Mitarbeiter und Forscher

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Allgemeine Informationen

Forscher sind Drittstaatsangehörige, die

  1. über einen Doktorgrad oder einen geeigneten Hochschulabschluss, der Zugang zu Doktorandenprogrammen ermöglicht, verfügen und
  2. von einer Forschungseinrichtung ausgewählt und in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates zugelassen werden,
  3. um eine Forschungstätigkeit, für die normalerweise ein solcher Abschluss erforderlich ist, auszuüben.

Hinweis: Dazu zählen auch Doktoranden, es sei denn, sie sind an einer deutschen Hochschule eingeschrieben, um als Haupttätigkeit ein Vollzeitstudienprogramm zu absolvieren, das zu einem Doktorgrad führt.
Wenn Sie an einem Vollzeitstudienprogramm teilnehmen, lesen Sie bitte das Merkblatt „Visum zum Studium“.

Antragstellung

Zur Antragstellung ist die Vereinbarung eines Termins erforderlich. Dieser wird ausschließlich online vergeben. Das Terminvergabesystem erreichen Sie über die Website der Botschaft: www.eriwan.diplo.de

  • Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.
  • Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original mit Apostille / Legalisation eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück
  • Das Visum bedarf ggf. der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und der zuständigen Ausländerbehörde. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmungen erteilt werden.
  • Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 2 - 4 Wochen ab Antragstellung, in Einzelfällen auch länger.
  • Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
  • Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern. Die Vorlage eines vollständigen Antrages begründet keinen Anspruch auf Erteilung eines Visums! Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Zurückweisung oder Ablehnung führen. Eine Zuordnung von an die Botschaft übersandten Faxen oder Schreiben ohne Angabe der Bearbeitungsnummer erfolgt nicht.
  • Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit von bis zu 4 Wochen ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
  • Die Visumgebühr beträgt 75 Euro, zahlbar nur in Dram bei Antragstellung.
  • Alle Unterlagen (insbesondere auch Passkopie) sind im Format A4 vorzulegen. Nicht klammern, heften und nicht in Klarsichthüllen vorlegen.

Erforderliche Unterlagen

Ein vollständig in Deutsch oder Englisch ausgefülltes Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG. Das Formular finden Sie auf unserer Internetseite unter folgendem Link: https://videx-national.diplo.de

Erklärungen zur Erreichbarkeit, vollständig ausgefüllt und unterschrieben

Zwei aktuelle biometrische Passfotos – davon bitte eines auf das Antragsformular aufkleben.

Die deutsche Botschaft akzeptiert im Visumverfahren ausschließlich aktuelle biometrische Passbilder. Hinweise zu den Anforderungen an das vorzulegende Lichtbild finden Sie auf der Fotomustertafel.

  • Gültiger Reisepass, noch mindestens sechs Monate gültig (der Pass muss mindestens zwei freie Seiten enthalten und darf nicht älter als 10 Jahre sein).

  • Eine Kopie aller Seiten des Reisepasses, die Stempel, Visa und Eintragungen enthalten

Tabellarischer Lebenslauf über den bisherigen beruflichen Werdegang.

Arbeitsvertrag bzw. verbindliches Arbeitsplatzangebot einer deutschen Hochschule oder öffentlichen Forschungseinrichtung mit Angabe

  • des Arbeitgebers (Name mit Anschrift des tatsächlichen Arbeitsortes und Kontaktdaten eines Ansprechpartners)
  • der Art der wissenschaftlichen Tätigkeit
  • der Beschäftigungsart: Vollzeit oder Teilzeit
  • des Brutto-Entgelts oder Stipendiums (mit Angabe, aus welchen Mitteln das Stipendium gewährt wird) in EUR monatlich
  • des Zeitraums des Anstellungsverhältnisses (befristet bis …. / unbefristet).

Für Forscher: Unterschriebene Forschungsvereinbarung oder entsprechender Vertrag mit einer deutschen Forschungseinrichtung im Original.
Die Forschungsvereinbarung/der entsprechende Vertrag müssen bestimmte Mindestangaben enthalten. Ein Muster finden Sie hier.

Qualifikationsnachweise: Nachweis Doktorgrad oder Hochschulabschluss, der Zugang zu Doktorandenprogrammen eröffnet.

Schriftliche Kostenübernahmeverpflichtung für Kosten, die öffentlichen Stellen bis zu sechs Monate nach der Beendigung der Aufnahmevereinbarung entstehen – hiervon kann abgesehen werden, wenn die Tätigkeit der Forschungseinrichtung überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird oder ein besonderes öffentliches Interesse besteht.

Finanzierung:
Für den Aufenthalt in Deutschland müssen pro Antragsteller monatlich mind.1.091 € zur Verfügung stehen, wenn kein Beschäftigungsverhältnis begründet wird. Der Nachweis über diese Mittel kann durch die Aufnahmevereinbarung/den entsprechenden Vertrag nachgewiesen werden. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis vorgesehen ist, muss mindestens der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 2.080 brutto € nachgewiesen werden. Bei Antragstellung sind finanzielle Mittel für die gesamte Zeit des Aufenthalts nachzuweisen.

Bei Finanzierung per Sperrkonto: Eröffnen Sie das Sperrkonto rechtzeitig VOR der Visumbeantragung. Bei der Visumbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Eine Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend.

Informationen zum Sperrkonto lesen Sie hier.

Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der armenischen, z.B. russische, iranische oder indische Staatsangehörige: Nachweis des gewöhnlichen Aufenthaltes in Armenien (mindestens sechs Monate) durch gültige armenische Aufenthaltserlaubnis (Residence Card).

Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Arbeitnehmer besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Aufnahme der Beschäftigung gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen bis das Arbeitsverhältnis beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten.

Die Botschaft weist darauf hin, dass jede Antragstellerin und jeder Antragsteller gemäß § 82 AufenthG eine Mitwirkungspflicht hat und die Botschaft bei Nichtvorlage von Unterlagen davon ausgeht, dass die Nachweise nicht erbracht werden können.

Wichtig

Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Beantragung eines Visums mit Ausnahme der Visumgebühr, die direkt am Visaschalter im Gebäude der Botschaft erhoben wird, kostenfrei ist!

Die Botschaft arbeitet mit keinem Reisebüro zusammen! Dies gilt auch für die unmittelbar neben der Botschaft befindlichen Servicebüros! Behauptungen von Mitarbeitern von Reise- oder Servicebüros, dass sie mit der Botschaft zusammenarbeiten, sind falsch!

Die Erfolgsaussichten Ihres Antrags können von Niemandem beeinflusst werden, da ausschließlich das aus Deutschland stammende Personal über die Anträge entscheidet. Wird Ihnen Anderes versprochen, werden Sie belogen- zahlen Sie keinesfalls Geld!

Glaubwürdige Auskünfte über Visaangelegenheiten erhalten Sie kostenlos von in der Visastelle der BOTSCHAFT tätigen Mitarbeiter/innen der Botschaft. Andere Personen sind nicht zu Auskünften berechtigt

Terminvereinbarung

Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

Hinweis: Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.

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