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Visum zum Nachzug zu EU-/EWR-Bürgern (außer zu deutschen Staatsangehörigen!)

Artikel

Antragstellung

Zur Antragstellung ist die Vereinbarung eines Termins erforderlich. Dieser wird ausschließlich online vergeben. Das Terminvergabesystem erreichen Sie über die Website der Botschaft: www.eriwan.diplo.de

  • Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.
  • Personenstandsurkunden müssen im Original mit Apostille / Legalisation eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.
  • Das Visum bedarf der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmung erteilt werden.
  • Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 2 - 4 Wochen ab Antragstellung, in Einzelfällen auch länger.
  • Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
  • Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern. Die Vorlage eines vollständigen Antrages begründet keinen Anspruch auf Erteilung eines Visums! Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Zurückweisung oder Ablehnung führen. Eine Zuordnung von an die Botschaft übersandten Faxen oder Schreiben ohne Angabe der Bearbeitungsnummer erfolgt nicht.
  • Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der oben genannten Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
  • Für ein Visum zum Nachzug zu sich im Bundesgebiet aufhaltenden EU-/EWR-Bürgern wird keine Visumgebühr erhoben.
  • Alle Unterlagen (insbesondere auch Passkopie) sind im Format A4 vorzulegen. Nicht klammern, heften und nicht in Klarsichthüllen vorlegen.

Erforderliche Unterlagen

Ein vollständig in Deutsch oder Englisch ausgefülltes Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG. Das Formular finden Sie auf unserer Internetseite unter folgendem Link: https://videx-national.diplo.de

Erklärungen zur Erreichbarkeit, vollständig ausgefüllt und unterschrieben

Zwei aktuelle biometrische Passfotos – davon bitte eines auf das Antragsformular aufkleben.

Die deutsche Botschaft akzeptiert im Visumverfahren ausschließlich aktuelle biometrische Passbilder. Hinweise zu den Anforderungen an das vorzulegende Lichtbild finden Sie auf der Fotomustertafel.

  • Gültiger Reisepass, noch mindestens sechs Monate gültig (der Pass muss mindestens zwei freie Seiten enthalten und darf nicht älter als 10 Jahre sein).

  • Eine Kopie aller Seiten des Reisepasses, die Stempel, Visa und Eintragungen enthalten

Bei nicht-armenischen Staatsangehörigen: Aufenthaltstitel für Armenien.

Formlose Einladung des in Deutschland lebenden EU-/EWR-Bürgers zur gemeinsamen Wohnsitznahme mit formloser Erklärung, den Lebensunterhalt für Sie zu sichern.

Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden EU-/EWR-Bürgers.

Kopie der Datenseite des Reisepasses oder Personalausweises des in Deutschland lebenden EU/EWR-Bürgers sowie ggf. eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis.

Bei gemeinsamer Übersiedlung nach Deutschland: Mietvertrag, Eigentumsnachweis oder Ähnliches mit Angabe der zukünftigen Wohnadresse.

  • Sofern der EU-/EWR-Bürger erwerbstätig ist: Nachweis zur Erwerbstätigkeit des EU-/EWR-Bürgers (z.B. deutscher Arbeitsvertrag),
  • sofern der EU-/EWR-Bürger nicht erwerbstätig ist:
  1. Nachweis zu ausreichenden Existenzmitteln, ggfs. mit Übersetzung
  2. Nachweis zum Krankenversicherungsschutz.

Sofern Sie mit dem EU-/EWR-Bürger verheiratet sind:

  • Heiratsurkunde (Achten Sie bitte bei Heiratsurkunden aus Dänemark darauf, dass auch diese mit einer Apostille versehen sind.)
  • Bei Vorehen: Alle vorherigen Heirats-, Sterbe-/Scheidungsurkunden/ Scheidungsurteile mit Rechtskraftvermerk, Namensänderungsbescheinigungen.

  • sofern Sie ein/e Verwandte/r in absteigender Linie und noch nicht 21 Jahre alt sind:

Nachweise zur Abstammung vom EU-/EWR-Bürger in Urkundenform (z.B. Heiratsurkunde der Eltern/eines Elternteils mit dem EU-/EWR-Bürger, Geburtsurkunde).

  • sofern Sie ein/e Verwandte/r in aufsteigender oder absteigender Linie sind, dem/der Unterhalt gewährt wird:

Nachweise zur Abstammung zum EU-/EWR-Bürger in Urkundenform (z.B. Heiratsurkunde der Eltern/eines Elternteils mit dem EU-/EWR-Bürgers sowie Geburtsurkunde)

Nachweis der Unterhaltsgewährung (z.B. Bescheinigung des Geldinstituts).

für den Nachzug als Ehegatte/eingetragener Lebenspartner oder Kind zum EU-/EWR- Bürger, der im Bundesgebiet ein Studium absolviert:

  • Nachweise zur Abstammung zum EU-/EWR-Bürger in Urkundenform (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde)
  • Studienbescheinigung des EU-/EWR-Bürgers
  • Nachweis der Unterhaltsgewährung (z.B. Bescheinigung des Geldinstituts)
  • Nachweis zu ausreichenden Existenzmitteln
  • Nachweis zum Krankenversicherungsschutz

Nach etwaiger positiver Entscheidung über den Visumantrag müssen Sie vor Aushändigung des Visums einen Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungsschutz vorlegen, sofern ein Nachweis darüber nicht bereits vorher vorgelegt worden ist.

Die Botschaft weist darauf hin, dass jede Antragstellerin und jeder Antragsteller gemäß § 82 AufenthG eine Mitwirkungspflicht hat und die Botschaft bei Nichtvorlage von Unterlagen davon ausgeht, dass die Nachweise nicht erbracht werden können.

Wichtig

Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Beantragung eines Visums mit Ausnahme der Visumgebühr, die direkt am Visaschalter im Gebäude der Botschaft erhoben wird, kostenfrei ist!

Die Botschaft arbeitet mit keinem Reisebüro zusammen! Dies gilt auch für die unmittelbar neben der Botschaft befindlichen Servicebüros! Behauptungen von Mitarbeitern von Reise- oder Servicebüros, dass sie mit der Botschaft zusammenarbeiten, sind falsch!

Die Erfolgsaussichten Ihres Antrags können von Niemandem beeinflusst werden, da ausschließlich das aus Deutschland stammende Personal über die Anträge entscheidet. Wird Ihnen Anderes versprochen, werden Sie belogen- zahlen Sie keinesfalls Geld!

Glaubwürdige Auskünfte über Visaangelegenheiten erhalten Sie kostenlos von in der Visastelle der BOTSCHAFT tätigen Mitarbeiter/innen der Botschaft. Andere Personen sind nicht zu Auskünften berechtigt!

Terminvereinbarung

Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

Hinweis: Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.

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