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Beurkundung einer im Ausland erfolgten Eheschließung im deutschen Eheregister
Hat ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland eine für den deutschen Rechtsbereich wirksame Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beim zuständigen Standesamt in Deutschland beurkundet und eine deutsche Heiratsurkunde ausgestellt werden.
Was müssen wir ausfüllen?
Laden Sie hier den Antrag herunter:
Bitte drucken Sie das Antragsformular aus und füllen es sorgfältig aus. Bitte benutzten Sie nicht ausschließlich Großbuchstaben, da dies zu abweichenden Schreibweisen führen kann.
Der Familienname eines deutschen Staatsangehörigen ändert sich nicht automatisch durch Eheschließung. Es kann daher sein, dass Sie eine Namenserklärung im Rahmen der Nachbeurkundung der Eheschließung abgeben müssen, bevor Ihnen ein Reisepass auf den neuen Namen ausgestellt werden kann.
Das Antragsformular für die Eintragung im Eheregister beinhaltet die Namenserklärung auf Seite 3. Sofern beide Ehegatten ausschließlich deutsche Staatsangehörige sind, kann für die Namensführung in der Ehe nur deutsches Recht gewählt werden. Wenn einer der Ehegatten eine andere Staatsangehörigkeit als die deutsche besitzt, können die Ehegatten eine Rechtswahl in das Heimatrecht des ausländischen Ehegatten treffen.
Wie ist der Antrag einzureichen?
Zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrages ist das Standesamt am letzten Wohnort eines Ehegatten in Deutschland bzw., sofern beide Eheleute noch nie in Deutschland wohnhaft waren, das Standesamt I in Berlin.
Die deutschen Auslandsvertretungen bearbeiten keine Anträge selbst, sondern leiten diese, sofern von Ihnen gewünscht, weiter an das zuständige Standesamt.
Sollten Sie Ihren Antrag über eine deutsche Auslandsvertretung einreichen, müssen beide Ehegatten persönlich bei dem Termin anwesend sein, da Ihre Unterschriften auf dem Antragsformular beglaubigt werden müssen.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Sollten Sie Ihren Antrag über die Botschaft einreichen, legen Sie bitte ein vollständig ausgefülltes Antragsformular sowie die unten aufgeführten Unterlagen im Original vor. Kopien werden in der Auslandsvertretung gefertigt und anschließend gegen eine Gebühr beglaubigt.
- Heiratsurkunde der Ehegatten (mit Apostille und Übersetzung)
- Reisepässe beider Ehegatten; für nicht-armenische Staatsangehörige: Aufenthaltstitel (Visum für Armenien)
- Geburtsurkunden beider Ehegatten mit Apostille und Übersetzung (falls zutreffend)
- falls zutreffend deutsche Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
- falls zutreffend Nachweise zu allen früheren Ehen/Lebenspartnerschaften (Nachweise zu der Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft)
- falls zutreffend Scheidungsunterlagen zu früheren Eheschließungen (mit Apostille und Übersetzung)
- falls zutreffend Abmeldebescheinigung aus Deutschland
Bei dieser Aufstellung handelt es sich um Dokumente, die im Regelfall vorgelegt werden müssen. Es obliegt dem zuständigen Standesamt, über die Form der Urkunden (Original/beglaubigte Kopie; mit/ohne Übersetzung; mit/ohne Apostille) zu entscheiden. Es empfiehlt sich daher, bereits vorab mit dem Standesamt am letzten deutschen Wohnort Kontakt aufzunehmen, um diese Fragen zu klären und Verzögerungen in der Bearbeitung Ihrer Anzeige zu vermeiden. Die deutschen Auslandsvertretungen können zu diesen Fragen leider keine verbindliche Aussage treffen.
Was kostet die Eintragung im Eheregister?
Bei Ihrem Termin in der Auslandsvertretung zahlen Sie zunächst nur die Gebühr für die Beglaubigung Ihrer Unterschriften sowie der mitgebrachten Kopien. Diese können mit Bargeld in armenischer Währung zum aktuellen Wechselkurs oder mit Kreditkarte (Visa oder Mastercard) bezahlt werden:
| Beglaubigung der Unterschriften auf dem Antrag |
85,00 EUR |
| Beglaubigung der Kopien der erforderlichen Dokumente | bis zu 33,00 EUR |
Die Gebühren für die Beurkundung der Ehe sowie die Ausstellung etwaiger beantragter Eheurkunden werden von den einzelnen Bundesländern festgesetzt und können daher unterschiedlich sein. Die folgenden Gebühren werden in dem meisten Fällen erhoben und stellen lediglich eine Orientierungshilfe dar:
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Eintragung im Eheregister (unabhängig vom Ausgang des Verfahrens) Zusätzlich pro Ehegatte, wenn ausländisches Recht zu beachten ist |
80,00 EUR 45,00 EUR |
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Ausstellung einer Eheurkunde Jede weitere gleichzeitig bestellte Ausfertigung der gleichen Urkunde |
12,00 EUR 6,00 EUR |
Die Bezahlung dieser Gebühren kann nicht bei einer Auslandsvertretung geleistet werden, sondern muss unmittelbar an das zuständige Standesamt geleistet werden. Nach Eingang Ihres Antrags erhalten Sie vom Standesamt ein Zahlungsaufforderung.
Wie lange dauert es, bis die Heiratsurkunde ausgestellt wird?
Die Bearbeitungszeit hängt stark vom zuständigen Standesamt ab und ist von Ort zu Ort unterschiedlich.
Die Bearbeitungszeit beim Standesamt I in Berlin liegt aufgrund der nach wie vor steigenden Antragszahlen zurzeit bei mindestens drei Jahren. Sofern eine Namenserklärung erforderlich ist, wird die Namensführung unabhängig von der Beurkundung der im Ausland geschlossenen Ehe im Eheregister nach etwa zwei bis drei Monaten vom Standesamt I in Berlin bestätigt. Sobald die Namensführung bestätigt ist, kann ein deutscher Reisepass auf den neuen Familiennamen ausgestellt werden.