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Ehefähigkeitszeugnis - Ledigkeitsbescheinigung

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Die Botschaft stellt keine Ehefähigkeitszeugnisse aus. Informationen finden Sie auch beim Auswärtigen Amt .

Ein Ehefähigkeitszeugnis muss für Verwendung in Armenien mit einer Apostille versehen und ins Armenische übersetzt sein.

Um ein Ehefähigkeitszeugnis zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Zuständiges Standesamt in Deutschland kontaktieren
    Nehmen Sie Kontakt mit dem zuständigen deutschen Standesamt per E-Mail oder Telefon auf. Erfragen Sie, welche Dokumente Sie in welcher Form einreichen müssen, um in Ihrem Fall ein Ehefähigkeitszeugnis zu beantragen. Die Fälle unterscheiden sich sehr stark z.B. in Bezug auf den vorgesehenen Heiratsort, den Geburtsort der Verlobten, die (frühere) Staatsangehörigkeit(en) der Verlobten, Vorehen, Scheidungen, Aufenthaltsorte. Sollte das Standesamt I in Berlin für Sie zuständig sein, können Sie hier eine Liste der erforderlichen Unterlagen abrufen.
  2. Unterlagen in der vorgeschriebenen Form zusammentragen
    Sollten Sie in Deutschland geboren sein und benötigen eine Geburtsurkunde/einen beglaubigten Auszug aus dem Geburtenregister, nehmen Sie bitte direkt mit dem Standesamt Ihres Geburtsorts Kontakt auf. Wenn Sie deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger sind, aber nicht in Deutschland geboren wurden und Ihre Geburt in einem deutschen Personenstandsregister nicht nachbeurkunden lassen haben, können Sie keine deutsche Geburtsurkunde/keinen beglaubigten Auszug aus einem deutschen Geburtenregister erhalten. Nehmen Sie in diesem Fall bitte Kontakt mit der ausländischen Behörde auf, die Geburtsurkunden für Ihren Geburtsort ausstellt.

Antrag und Form
Falls Sie vom zuständigen Standesamt in Deutschland ein Formular für den Antrag auf ein Ehefähigkeitszeugnis erhalten haben, nutzen Sie bitte dieses Formular. Wurde Ihnen kein Formular zur Verfügung gestellt, können Sie dieses Formular nutzen.

Antrag und Unterlagen per Post an das zuständige Standesamt nach Deutschland schicken
Haben Sie alle Unterlagen in der notwendigen Form zusammengetragen, sind diese dem zuständigen deutschen Standesamt zuzuleiten. Das deutsche Standesamt wird Ihnen dann nach Zahlung der dortigen Bearbeitungsgebühr das Ehefähigkeitszeugnis per Post zuschicken.

Allgemeine Hinweise:

  • Ein Ehefähigkeitszeugnis ist nach Ausstellung sechs Monate gültig und wird auf einem mehrsprachigen (internationalen) Vordruck ausgestellt.
  • Es kann in Einzelfällen lange dauern, bis Unterlagen beschafft werden können. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor der geplanten Eheschließung bei den entsprechenden Stellen und beantragen Sie die erforderlichen Unterlagen umgehend.
  • Grundsätzlich sind alle wieder beschaffbaren Personenstandsurkunden beim deutschen Standesamt im Original vorzulegen/einzusenden. Sollten weitere Unterlagen in amtlich beglaubigter Kopie eingereicht werden, können solche beglaubigten Kopien an der für Ihren Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) nach Vorlage der Unterlagen im Original erstellt werden.
  • Die Unterschrift einer Person kann nur beglaubigt werden, wenn diese Person mit einem gültigen Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis, armenischer Aufenthaltskarte) anwesend ist.
  • Die Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung beträgt 60,00 € in Bar und mit Kreditkarte. Sollten Kopiebeglaubigungen für bestimmte Unterlagen vom Standesamt gefordert werden, fallen hierfür ebenfalls Gebühren an: 28.00 € in Bar mit armenischer Währung und mit Kreditkarte. Bitte beachten Sie, dass Gebühren nur in bar oder mit Kreditkarte entrichtet werden können (keine EC-Kartenzahlung).
  • Information zur Terminvereinbarung finden Sie hier.
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