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Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über Erleichterungen bei der Visaerteilung
Am 01.01.2014 trat das Visaerleichterungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien in Kraft.
Am 01.01.2014 trat das Visaerleichterungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen für unsere Antragsteller:
1. Visumgebühr
Die Visumgebühr wird für alle Antragsteller von 60 auf 35 Euro reduziert (zahlbar in Armenischen Dram zum aktuellen Wechselkurs der Botschaft). Daneben profitieren zahlreiche Gruppen von Antragstellern einer vollständigen Gebührenbefreiung.
Weitere Informationen finden Sie hier: Gebührenbefreiung
2. Ausstellung von längerfristigen Visa zur mehrfachen Einreise
Für viele Antragstellergruppen ist die Erteilung von längerfristigen Visa (Jahres- oder Mehrjahresvisa) zur mehrfachen Einreise möglich.
Weitere Informationen finden Sie hier: Längerfristige Visa
3. Vorzulegende Unterlagen
Die Vertretungen der Schengen Staaten in Eriwan haben eine gemeinsame Liste zu den für das Visumverfahren vorzulegenden Unterlagen erarbeitet. Dabei sollen insbesondere die Unterlagen zum Nachweis des Reisezwecks vereinheitlicht werden. In unseren Merkblättern finden Sie alle Informationen zu den – für den beabsichtigen Reisezweck – vorzulegende Unterlagen.