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Armenische Übersetzer
Foto eines Stempels, © colourbox
In Armenien gibt es Übersetzer, die beim Justizministerium registriert sind und für offizielle Übersetzungen zur Vorlage bei armenischen Behörden zugelassen sind. Das Justizministerium erteilt diesen nach Überprüfung der armenischen Qualifikationen eine Lizenz. Die Botschaft übernimmt keine Gewähr für Inhalt, Qualität und Kosten der Übersetzungen.
Die Liste der Übersetzer und Informationen (nur) auf Armenisch finden Sie unter folgenden Link:
http://www.justice.am/page/531
Die Botschaft akzeptiert solche Übersetzungen im Visumsverfahren.
Eine Beeidigung der Übersetzer vergleichbar zu dem beeideter Übersetzer in Deutschland gibt es nicht.
Ob die in Armenien erfolgte Übersetzung in Deutschland anerkannt wird, klären Sie bitte mit der deutschen Stelle, der diese Übersetzung vorgelegt werden soll. Für Anerkennungsverfahren in Deutschland, z.B. im Approbationsverfahren für Ärzte, erkennen die deutschen Behörden jedoch nur in Deutschland vereidigte Übersetzer an.