Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Armenien: Politisches Porträt

30.10.2024 - Artikel

Im Rahmen des Zerfalls der Sowjetunion wurde Armenien im September 1991 eine unabhängige Republik. Die Verfassung wurde durch ein Referendum am 6. Dezember 2015 weitreichend geändert. Durch die Verfassungsreform wurde das semipräsidentielle in ein parlamentarisches System umgewandelt. Die Nationalversammlung, ein Einkammerparlament, hat regulär mindestens 105 Mitglieder und wird alle fünf Jahre gewählt.

Infolge der sogenannten „Samtenen Revolution“ kam es 2018 zu einem gewaltfreien und verfassungskonformen Regierungswechsel und den ersten international als fair und frei bewerteten Wahlen. Die derzeitige Regierung hat sich umfassende politische und gesellschaftliche Reformen zum Ziel gesetzt.

Armenien ist Mitglied des Europarats und Vertragspartei der Europäischen Menschenrechts­konvention. Seit dem 1. März 2021 ist zwischen Armenien und der EU ein Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft (CEPA) in Kraft. Armenien ist auch Mitglied in der Eurasischen Wirtschaftsunion, der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) und der Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit (OVKS).

Weitere Informationen

nach oben