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Schengen Visum
Allgemeine Informationen
Die Inhaber eines gültigen Schengen Visums können sich im gesamten Schengen Raum bis zu 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen aufhalten (ohne Arbeitsaufnahme): Berechnung der Aufenthaltsdauer für Schengenvisa
Die Deutsche Botschaft bearbeitet Anträge auf Erteilung von Schengen Visa für Deutschland, Schweden, Belgien und Luxemburg.
Welche Länder derzeit zum Schengenraum gehören, finden Sie hier .
Voraussetzung für die Erteilung von kurzfristigen Visa (Schengen-Visa)
Die Botschaft prüft gemäß Visakodex vor jeder Visumerteilung das Vorliegen folgender Kriterien:
- Reisezweck
- Finanzierung der Reise
- Rückkehrwilligkeit nach Armenien
- Krankenversicherungsschutz
- sonstige Erkenntnisse (Speicherung im AZR, SIS)
- ordnungsgemäße Nutzung des Visums (keine Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer).
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Unterlagen Sie zur Antragstellung vorlegen müssen.
Die Deutsche Botschaft weist darauf hin, dass der Besitz eines Visums allein nicht automatisch zur Einreise berechtigt und dass der Inhaber eines Visums an der Außengrenze nachweisen muss, dass er die in Artikel 5 des Schengener Grenzkodexes vorgesehenen Einreisevoraussetzungen erfüllt.
Nehmen Sie daher wichtige Unterlagen wie Krankenversicherung und Verpflichtungserklärung/Einladung mit auf Ihre Reise.
Antragsunterlagen
Bei Antragstellung müssen die nachfolgend genannten Unterlagen persönlich vorgelegt werden.
Alle Unterlagen, die nicht in Deutsch oder Englisch sind, müssen mit einfacher Übersetzung vorgelegt werden.
Die Unterlagen sind in der genannten Reihenfolge sortiert einzureichen! Alle Kopien sind zur erleichterten Handhabung im Format A4 vorzulegen. Unterlagen nicht heften, klammern.
Die Botschaft weist darauf hin, dass jeder Antragsteller gemäß § 82 AufenthG eine Mitwirkungspflicht hat und die Botschaft bei Nichtvorlage von Unterlagen davon ausgeht, dass die Nachweise nicht erbracht werden können.
Im Einzelfall behält sich die Botschaft vor, weitere Unterlagen zu fordern.
Die Vorlage eines vollständigen Antrages begründet keinen Anspruch auf Erteilung eines Visums!
Ein vollständig in Deutsch oder Englisch ausgefülltes und vom Antragsteller unterzeichnetes Antragsformular. Für minderjährige Antragsteller müssen ihre gesetzlichen Vertreter den Antrag unterschreiben. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: Videx-Antragsformular
Derzeit kann es bei einer erstmaligen Nutzung von VIDEX zu einer fehlerhaften Weiterleitung kommen. VIDEX Schengen erkennen Sie an der Abbildung des Schloss Neuschwanstein, VIDEX National an der Abbildung von Studenten im oberen Bereich der Website. Wurden Sie falsch weitergeleitet, kehren Sie zum Merkblatt zurück und klicken Sie erneut auf den Link.
Zwei aktuelle biometrische Passfotos – davon bitte eins auf das Antragsformular kleben. Die deutsche Botschaft akzeptiert im Visumverfahren ausschließlich aktuelle biometrische Passbilder. Hinweise zu den Anforderungen an das vorzulegende Lichtbild finden Sie hier.
Krankenversicherungsnachweis gültig für alle Schengen-Staaten, Mindestdeckungssumme muss 30.000 Euro betragen (Original und Kopie). Welche Kriterien eine Reisekrankenversicherung erfüllen soll, lesen Sie hier.
- Reisepass, noch mindestens drei Monate über den Zeitpunkt der Rückkehr hinaus gültig (der Pass muss mindestens zwei freie Seiten enthalten und darf nicht älter als 10 Jahre sein).
- Eine Kopie der Datenseite des Reisepasses, sowie ausschließlich der Seiten mit Schengen Visa und den dazugehörigen Ein- und Ausreisestempeln.
Nicht-armenische Staatsangehörige: Nachweis des legalen Aufenthalts in Armenien (z.B. Aufenthaltstitel), mindestens 3 Monate nach Rückkehr aus den Schengener Staaten gültig.
o Kontoauszüge (nicht Bankbescheinigung) des Antragstellers der letzten drei Monate mit markierten Gehaltseingängen sowie gegebenenfalls Kontoauszüge von anderen Konten, aus denen langfristig vorhandene Mittel ersichtlich sind
o für Selbstständige Unternehmer und GmbH:
Registrierung als Privatunternehmer oder GmbH
eine Steuerbescheinigung als selbständiger Unternehmer oder der GmbH über den Verdienst/Umsatz des Quartals
wenn keine Steuerbescheinigung vorgelegt werden kann, dann die Kontoauszüge als selbständiger Unternehmer /der GmbH für die letzten 3 Monate
o für Sonstige:
aktueller Beschäftigungsnachweis mit Gehaltsangabe (z.B. Arbeit-, Studien-, Rentenbescheinigung/Rentenausweis)
Für Angestellte eine Lohnsteuerbescheinigung
o wenn ohne Beschäftigung: sonstige Nachweise zum Lebensunterhalt bzw. bei Kostenübernahme durch einen Sponsor:
Arbeitsbescheinigung / Steuerbescheinigung Ihres Sponsors
Kontoauszüge der letzten drei Monate Ihres Sponsors
Vom Sponsor unterschriebene Kostenübernahmeerklärung
Kopie des Passes Ihres Sponsors
o wenn ohne Beschäftigung: sonstige Nachweise zum Lebensunterhalt bzw. bei Kostenübernahme durch einen Sponsor:
Arbeitsbescheinigung / Steuerbescheinigung Ihres Sponsors
Kontoauszüge der letzten drei Monate Ihres Sponsors
Vom Sponsor unterschriebene Kostenübernahmeerklärung
Kopie des Passes Ihres Sponsors
o Nachweise über Eigentum nur bei Vermietung; Nachweise über Grundbesitz nur bei landwirtschaftlicher Nutzung
o Bei Erstantragstellung, oder wenn in den letzten 3 Jahren keine Reisen in das Schengengebiet stattgefunden haben:
Vorlage des Originalpasses des Ehegatten, Heiratsurkunde (ggf. Scheidungsurkunde, Sterbeurkunde) sowie je eine Kopie
ggf. Vorlage der Originalpässe der Kinder sowie einer Kopie (falls noch kein Pass vorhanden, Geburtsurkunde)
bei eventuellem Auslandsaufenthalt (z.B. auch in Russland) von Kindern und Eltern, z.B. Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel:
- Kopie der Geburtsurkunde
- Notariell beglaubigte und übersetzte Einverständniserklärung der Eltern sowie eine Kopie
- Wenn nur ein Sorgeberechtigter mitreist: notariell beglaubigte und übersetzte Zustimmung des anderen Elternteils sowie eine Kopie
Weitere erforderliche Unterlagen je nach Reisezweck
- - grundsätzlich: beglaubigte Einladung („Verpflichtungserklärung“), die bei Antragstellung nicht älter 6 Monate sein darf, im Original sowie eine Kopie․ Bei belgischen Verpflichtungserklärungen ist das Ausstellungsdatum das auf der ersten Seite eingetragene Datum.
- sofern keine deutsche Verpflichtungserklärung: Verdienstbescheinigungen des Einladers (letzte drei Monate)
für Belgien: grundsätzlich Verpflichtungserklärung mit positiver Bonitätsprüfung
für Schweden: Neben der Verdienstbescheinigung auch die Kontoauszüge des Einladers für die letzten 3 Monate
- wenn keine Kostenübernahme durch den Einlader erfolgt, muss die Sicherung des Lebensunterhalts durch ausreichende Mittel des Antragstellers selbst nachgewiesen werden.
- wird keine Unterkunft gewährt, ist ein ergänzender Nachweis, z. B. eine Hotelbuchung vorzulegen. - Aufenthaltstitel des Einladers sowie Verwandtschaftsnachweis bei Besuch von Familienangehörigen (z.B. Kopie Geburtsurkunden). Wenn der Einlader EU-Staatsangehöriger ist, dann Passkopie des Einladers sowie Verwandtschaftsnachweis bei Besuch von Familienangehörigen (z.B. Kopie Geburtsurkunden).
- Offizielles Einladungsschreiben. Aus dem Einladungsschreiben muss hervorgehen, ob die einladende Seite die Aufenthaltskosten übernimmt.
- Wenn keine Kostenübernahme durch einladende Seite: ggfls. Kostenübernahmeerklärung der entsendenden Firma
- Eine Kopie des Handelsregisterauszugs der einladenden Firma.
- Einladung des Krankenhauses/behandelnden Arztes, aus der die Kosten und die Behandlungsdauer sowie ggf. die Notwendigkeit einer Begleitperson hervorgehen muss
- Kostenvoranschlag des Krankenhauses/Arztes
- Nachweis über die Sicherung der Kosten für die gesamte Behandlung (ggf. Vorabüberweisung eines Kostensicherungsbetrages an die Klinik)
- ggf. für ein längerfristiges Visum (6 Monate/1 Jahr) Behandlungsplan/Finanzierung, die mit der gewünschten Reisedauer übereinstimmt.
- Messeticket oder Ausstellerausweis.
- Offizielles Einladungsschreiben der ausrichtenden Organisation. Aus dem Einladungsschreiben muss hervorgehen, ob die einladende Seite die Aufenthaltskosten übernimmt und Unterkunft bereitstellt.
- Flugreservierung
- Unterkunftsnachweis (z.B. Hotelbuchung). Falls mehrere Schengen-Staaten besucht werden, muss ein Unterkunftsnachweis für alle bereisten Schengen-Staaten vorgelegt werden.
- Offizielles Einladungsschreiben der Sprachschule mit Angaben zu Beginn und Dauer des Sprachkurses, dem wöchentlichen Unterrichtspensum und der Bezahlung der Kosten
- Nachweis zur Sicherung des Lebensunterhaltes während des Aufenthaltes, z.B. Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 AufenthG oder Sperrkonto.
- aussagekräftiges Motivationsschreiben in deutscher oder englischer Sprache mit Darlegung der Gründe für den Sprachkurs, konkreter Zukunftspläne und Informationen zur Vorbereitung auf den Sprachkurs, z.B. Deutschunterricht in Armenien.
- Offizielles Einladungsschreiben der ausrichtenden Organisation. Aus dem Einladungsschreiben muss hervorgehen, ob die einladende Seite die Aufenthaltskosten übernimmt und Unterkunft bereitstellt.
In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Gebührenbefreiung
Mit dem Inkrafttreten des Visaerleichterungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien profitieren zahlreiche Gruppen von Antragstellern einer vollständigen Gebührenbefreiung. Die Zugehörigkeit zu einer der Antragstellergruppen muss im Visumverfahren nachgewiesen werden. Welche Antragsteller von der Visumgebühr befreit sind, finden Sie hier
Terminvereinbarung
Ab Juli 2025 erfolgt die Antragsannahme von Schengen-Visumanträgen nur noch bei TLScontact .
Es findet keine Terminvergabe mehr durch die Botschaft statt. Wenn Sie sich bereits auf der Warteliste der Botschaft registriert hatten, brauchen Sie nichts zu veranlassen, TLScontact wird Sie kontaktieren.
Während der Umstellungsphase kommt es zu einem reduzierten Terminangebot und längeren Wartezeiten. Wir bedauern dies sehr und bitten um Ihr Verständnis.
Bis einschließlich Juni 2025 können Visumanträge weiterhin in der deutschen Botschaft in Eriwan eingereicht werden, wenn bereits ein Termin vergeben wurde.
Terminanfragen an die Botschaft können während der Umstellung grundsätzlich nicht beantwortet werden.
Hinweise für Visuminhaber
Sobald Sie Ihr Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt erhalten haben, überprüfen Sie bitte, ob die darin enthaltenen Angaben korrekt sind.
Prüfen Sie bitte insbesondere Folgendes:
- Bitte achten Sie darauf, dass die Nummer Ihres Passes und die auf der Visummarke angegebene Nummer übereinstimmen.
- Sie haben Ihr Visum für einen bestimmten Zeitraum oder für mehrere Zeiträume beantragt. Bitte prüfen Sie, ob die Aufenthaltsdauer die von Ihnen geplante erste Reise abdeckt.
- Achten Sie darauf, dass Ihr Name richtig geschrieben ist.
- Prüfen Sie bitte, ob Ihr Visumetikett mit dem Stempel der Deutschen Botschaft versehen ist.
Auf diese Weise vermeiden Sie Schwierigkeiten oder zusätzliche Kosten bei Ihrer Reise. Bitte machen Sie das Konsulat oder die Botschaft sofort auf falsche Angaben im Visum aufmerksam, damit Fehler berichtigt werden können. Erläuterungen zur Visummarke und Hinweise zu Grenzkontrollen lesen Sie hier.
Weitere Informationen
Das Auswärtige Amt hat entschieden, das Remonstrationsverfahren gegen ablehnende Visabescheide zum 1. Juli 2025 weltweit abzuschaffen. Damit entfällt ein gesetzlich nicht vorgesehener, bislang…
Mit dem Inkrafttreten des Visaerleichterungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien profitieren zahlreiche Gruppen von Antragstellern einer vollständigen Gebührenbefreiung.
Bitte beachten Sie, dass ein Schengenvisum nur dann erteilt werden kann, wenn ausreichender Krankenversicherungsschutz nachgewiesen wird. Eine Reisekrankenversicherung muss folgende Kriterien…
Sie haben ein Visum für das Gebiet der Schengen-Staaten erhalten. Sobald Sie Ihr Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt erhalten haben, überprüfen Sie bitte, ob die darin enthaltenen Angaben…