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Anerkennung der Berufsqualifikationen (§ 16d AufenthG)

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Antragstellung

Zur Antragstellung ist die Vereinbarung eines Termins erforderlich. Dieser wird ausschließlich online vergeben. Das Terminvergabesystem erreichen Sie über die Website der Botschaft: www.eriwan.diplo.de

  • Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.
  • Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original mit Apostille / Legalisation eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück
  • Das Visum bedarf ggf. der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und der zuständigen Ausländerbehörde. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmungen erteilt werden.
  • Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 6-14 Wochen ab Antragstellung, in Einzelfällen auch länger.
  • Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
  • Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern. Die Vorlage eines vollständigen Antrages begründet keinen Anspruch auf Erteilung eines Visums! Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Zurückweisung oder Ablehnung führen. Eine Zuordnung von an die Botschaft übersandten Faxen oder Schreiben ohne Angabe der Bearbeitungsnummer erfolgt nicht.
  • Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit von bis zu 12 Wochen ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
  • Die Visumgebühr beträgt 75 Euro, zahlbar nur in Dram bei Antragstellung.
  • Alle Unterlagen (insbesondere auch Passkopie) sind im Format A4 vorzulegen. Nicht klammern, heften und nicht in Klarsichthüllen vorlegen.

Erforderliche Unterlagen

Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

ein vollständig in Deutsch oder Englisch ausgefülltes Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG. Das Formular finden Sie auf unserer Internetseite unter folgendem Link: https://videx-national.diplo.de

Erklärungen zur Erreichbarkeit (Verlinkung), vollständig ausgefüllt und unterschrieben.

Zwei aktuelle biometrische Passfotos – davon bitte eines auf das Antragsformular aufkleben.

Die deutsche Botschaft akzeptiert im Visumverfahren ausschließlich aktuelle biometrische Passbilder. Hinweise zu den Anforderungen an das vorzulegende Lichtbild finden Sie auf der Fotomustertafel.

  • Gültiger Reisepass, noch mindestens sechs Monate gültig (der Pass muss mindestens zwei freie Seiten enthalten und darf nicht älter als 10 Jahre sein).
  • eine Kopie aller Seiten des Reisepasses, die Stempel, Visa und Eintragungen enthalten.

Selbstverfasstes und unterschriebenes Motivationsschreiben in deutscher Sprache (mit 1 Kopie), in welchem detailliert die Gründe für die beabsichtigten Qualifizierungsmaßnamen und Pläne für die spätere berufliche Zukunft dargestellt werden. In dem Schreiben gehen Sie auch bitte darauf ein, ob, wo und wie Sie Kenntnisse der Ausbildungssprache erworben haben und wie Sie diese ggfs. verbessern wollen. Falls Sie keine Kenntnisse der Ausbildungssprache erworben haben, begründen Sie bitte weshalb.

Vom Arbeitgeber ausgefüllter und unterschriebener Vordruck: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis mit Zusatzblatt A

Bescheid der für die berufliche Anerkennung zuständigen Stelle aus Deutschland über die Erforderlichkeit von Anpassungs- oder Ausgleichsmaßnahmen für die Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation oder die Erteilung der Erlaubnis zur Berufsausübung. Näheres zum Thema Anerkennung unter: www.anerkennung-in-deutschland.de

  • Falls im Defizitbescheid vorgesehen: Anmeldung für theoretische Lehrgänge, betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen (mit Weiterbildungsplan) oder Prüfungsvorbereitungskurse.
  • falls im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme ein Deutschsprachkurs vorgesehen ist: Anmeldebestätigung der Sprachschule mit Angabe der Anzahl der Wochenstunden des gebuchten Kurses (Intensivkurs mit mindestens 18 Stunden pro Woche) und Bestätigung der Zahlung der Kursgebühr

  • Qualifikationsnachweise: z. B. Diplome, Zeugnisse, und Nachweis des Abschlusses.
  • Nachweis bereits vorhandener Deutschsprachkenntnisse (in der Regel mind. A2, in Pflege- und Gesundheitsberufen mind. B1).

Finanzierung:
Für den Aufenthalt in Deutschland müssen pro Antragsteller monatlich mind. 1.091 € netto zur Verfügung stehen. Der Nachweis über diese Mittel ist bei Antragstellung im Voraus zu erbringen. Falls nicht sofort nach Einreise ein Gehalt bezogen wird oder dieses unter 1.091 € netto pro Monat liegen sollte, muss der monatliche Fehlbetrag gesondert nachgewiesen werden, bspw. durch ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung.

  • Behördliche (!) Verpflichtungserklärung, abgegeben durch eine im Bundesgebiet lebende Person, nach §§ 66-68 AufenthG, nicht älter als 6 Monate und mit dem Aufenthaltszweck „Maßnahmen zur Anerkennung eine Berufsqualifikation“ sowie nachgewiesener Bonität. Ausländerbehörden in Deutschland stellen dieses Dokument aus.
  • Sperrkonto bei einer Bank in Deutschland auf den Namen des Antragstellers mit Guthaben in Höhe des Fehlbetrages für die Dauer der Anerkennungsmaßnahme.

Informationen zum Sperrkonto lesen Sie hier.

Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der armenischen, z.B. russische, iranische oder indische Staatsangehörige: Nachweis des gewöhnlichen Aufenthaltes in Armenien (mindestens sechs Monate) durch gültige armenische Aufenthaltserlaubnis (Residence Card).

Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Arbeitnehmer besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Aufnahme der Beschäftigung gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen bis das Arbeitsverhältnis beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten

Allgemeine Informationen

Falls Ihre Berufsausbildung von der zuständigen deutschen Stelle nicht vollständig anerkannt worden ist, können Sie ein Visum beantragen, um die notwendigen Qualifizierungen in Deutschland zu erlangen und gleichzeitig anfangen zu arbeiten. Nach Abschluss der Weiterbildung und vollständiger Anerkennung Ihrer Ausbildung können Sie dann in Deutschland einen Daueraufenthalt beantragen.
Bitte beachten Sie, dass es ausländische Universitätsabschlüsse gibt, die in Deutschland als Berufsausbildung gewertet werden.
Weitere Informationen zum Leben und Arbeiten in Deutschland finden Sie auf www.make-it-in-germany.com

Die Botschaft weist darauf hin, dass jede Antragstellerin und jeder Antragsteller gemäß § 82 AufenthG eine Mitwirkungspflicht hat und die Botschaft bei Nichtvorlage von Unterlagen davon ausgeht, dass die Nachweise nicht erbracht werden können.

Wichtig

Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Beantragung eines Visums mit Ausnahme der Visumgebühr, die direkt am Visaschalter im Gebäude der Botschaft erhoben wird, kostenfrei ist!

Die Botschaft arbeitet mit keinem Reisebüro zusammen! Dies gilt auch für die unmittelbar neben der Botschaft befindlichen Servicebüros! Behauptungen von Mitarbeitern von Reise- oder Servicebüros, dass sie mit der Botschaft zusammenarbeiten, sind falsch!

Die Erfolgsaussichten Ihres Antrags können von Niemandem beeinflusst werden, da ausschließlich das aus Deutschland stammende Personal über die Anträge entscheidet. Wird Ihnen Anderes versprochen, werden Sie belogen- zahlen Sie keinesfalls Geld!

Glaubwürdige Auskünfte über Visaangelegenheiten erhalten Sie kostenlos von in der Visastelle der BOTSCHAFT tätigen Mitarbeiter/innen der Botschaft. Andere Personen sind nicht zu Auskünften berechtigt.

Online-Antrag über das Auslandsportal

Sie können ab sofort den Visumantrag für die Blaue Karte (EU), Arbeitsaufnahme für Akademiker, Arbeitsaufnahme in einem Ausbildungsberuf, Arbeitsaufnahme mit Berufserfahrung, Durchführung einer Qualifikationsanalyse, Arbeitsaufnahme im Rahmen einer Vermittlungsabsprache und für die Chancenkarte online stellen. Weitere Antragskategorien werden in Kürze folgen. Ihre Unterlagen werden im Rahmen des Online-Verfahrens auf Vollständigkeit geprüft, so dass Sie optimal auf Ihren Termin in der Auslandsvertretung vorbereitet sind.

Weitergehende Informationen zu diesen Antragsarten finden Sie unter Auslandsportal

Hinweis: Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.

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