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Armenische Ledigkeits- bzw. Personenstandsbescheinigungen

21.02.2018 - Artikel

Armenische Personenstandsurkunden können lediglich vom Betroffenen selbst bzw. im Falle Minderjähriger von deren gesetzlichen Vertretern oder einem notariell Bevollmächtigten (z.B. einem Rechtsanwalt) bei den zuständigen armenischen Behörden bzw. der Botschaft der Republik Armenien angefordert werden.

Bescheinigungen über den Personenstand zur Eheschließung im Ausland werden vom Justizministerium der Republik Armenien bzw. der Botschaft der Republik Armenien ausgestellt. In letzterem Fall kann das Verfahren sich allerdings in die Länge ziehen, da inländische armenische Behörden beteiligt werden müssen.

Die Adresse des Justizministeriums lautet:
Vazgen Sargsyan 3/8, 0010 Eriwan
Tel: +374 10 59-40-94
http://www.moj.am/en

Die Adresse der Botschaft der Republik Armenien in Deutschland lautet:
Nussbaumallee 4, 14050 Berlin
Tel: +49-(0)30-405091-0
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag von 10.00 bis 13.00 Uhr, zusätzlich Dienstag von 14.30 bis 17.00 Uhr

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