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Hilfe für deutsche Staatsangehörige
Rettungsring, © colourbox.de
Einreise nach Armenien
Deutsche Staatsangehörige können für touristische, Besuchs- bzw. Geschäftsaufenthalte mit einem gültigen Reisepass (auch mit Dienst- oder Diplomatenpass) visumsfrei für einen Zeitraum von bis zu 180 Kalendertagen im Jahr einreisen.
Gleiches gilt für Studien- oder Arbeitsaufenthalte in Armenien, wenn sie den genannten Zeitrahmen nicht überschreiten. Die erforderliche Arbeitserlaubnis bleibt hiervon unberührt und muss bei den zuständigen armenischen Behörden wie bisher beantragt werden.
Längerfristige bzw. Daueraufenthalte bedürfen weiterhin der Genehmigung durch das OVIR (Pass- und Visaabteilung der Polizei der Republik Armenien) .
Die in dieser Mitteilung gegebenen Informationen beruhen auf Veröffentlichungen der armenischen Behörden. Die darin enthaltenen Aussagen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit bzw. einen rechtlichen Anspruch auf Einreise. Dieser obliegt allein den zuständigen armenischen Behörden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Botschaft über keinerlei Erkenntnisse verfügt, dass sich ein Erdbeben wie das vom 07.12.1988, das große Teile Nordarmeniens zerstört hat, ereignen wird. Armenien liegt jedoch nachweislich in einer seismisch aktiven Zone dieser Erde. Eine wirksame Erdbebenvorhersage ist den
Wissenschaftlern bisher trotz aller Anstrengungen noch nicht gelungen.
Unabhängig hiervon wohnt ein Großteil der Bevölkerung nur 40 km von dem Atomkraftwerk Metsamor entfernt.
Daher sollte sich jeder über diese beiden für Armenien möglichen Krisenszenarien bewusst sein und entsprechend Vorkehrungen treffen.
Folgende Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts können Ihnen bei Ihrem Aufenthalt in Armenien behilflich sein:
Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für Armenien
Hilfe für deutsche Staatsangehörige in Notfallsituationen
Natürlich hofft man bei einer Reise ins Ausland, dass der Aufenthalt nicht durch unvorhergesehene Ereignisse getrübt wird und man in eine schwierige Situation gerät.
Sollte Sie dennoch in Schwierigkeiten geraten, sollen Ihnen nachfolgende Informationen bei der Lösung der Probleme behilflich sein:
Adresse der Botschaft und Erreichbarkeit in Notfällen
Rechtsverfolgung
Zum Thema „Rechtsverfolgung in Armenien“ hat die Botschaft ein Merkblatt vorbereitet, das Informationen zum armenischen Gerichtsaufbau und zur Rechtsberatung, sowie eine Liste der Rechtsanwälte beinhaltet. Diese Angaben erfolgen aufgrund von Informationen, die der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung vorlagen. Die Angaben und insbesondere die Benennung der Anwälte und sonstigen Rechtsbeistände erfolgt unverbindlich und ohne Gewähr. Der Mandant hat für alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit dem erteilten Mandat selbst aufzukommen.
Das Merkblatt kann hier heruntergeladen werden.
Merkblatt über die Rechtsverfolgung in Armenien / Anwaltsliste PDF / 1 MB