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Apostille

Apostille

Apostille, © www.apostille-service.de

21.02.2018 - Artikel

Die Apostille dient dem Beweis der Echtheit einer armenischen öffentlichen Urkunde, die bei einer innerdeutschen Behörde oder umgekehrt dem Beweis der Echtheit einer deutschen öffentlicher Urkunde, die einer armenischen Behörde vorgelegt werden soll.

Armenien ist seit 1994 Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 05.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation beigetreten. Dies vereinfacht den Urkundenverkehr bei deutsch-armenischen Rechtsfragen. Ein langwieriges und kostenintensives Verfahren, in dem Vorbeglaubigungen der armenischen Behörden und anschließend die Legalisationsvermerke der deutschen Botschaft eingeholt werden mussten, entfällt hiermit.

Apostillen für armenische Dokumente sind beim Justizministerium der Republik Armenien erhältlich.
Anschrift:

Vazgen Sargsyan 3/8, 0010 Eriwan
Tel: +374 10 59-40-94
http://www.moj.am/en

Apostillen für deutsche Dokumente müssen von der zuständigen Behörde in Deutschland ausgestellt werden. Die Zuständigkeit ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.

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