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Informationen zur Beglaubigung von Kopien, Unterschriftsbeglaubigung und Beurkundung
Beglaubigung von Kopien
Der Konsularbeamte kann die Übereinstimmung von Kopien mit dem Originaldokument bestätigen. Die Kopie muss vollständig mit dem Originaldokument übereinstimmen. Eine Aussage über die Echtheit des Dokuments wird durch eine Kopiebeglaubigung nicht getroffen.
Vorzulegende Unterlagen:
- gültiger Reisepass oder Personalausweis
- falls keine armenische Staatsangehörigkeit besteht, ausländischer Reisepass und gültige Aufenthaltserlaubnis für Armenien
- Das Originaldokument mit Apostille oder Legalisation, insofern dieses apostillefähig bzw. legalisierbar ist.
- die gewünschte Anzahl an zu beglaubigenden Fotokopien
Gebühr:
Für die Beglaubigung einer Kopie wird eine Gebühr fällig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der ab dem 1. Oktober 2021 in Kraft getretenen Gebührenverordnung für das Auswärtige Amt (AABGebV). Diese ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Hinweis für Studenten:
Wenn die Dokumente für die Bewerbung bei einer deutschen Hochschule verwendet werden sollen, können Sie bis zu maximal 2 Exemplare beglaubigter Kopien kostenfrei erhalten. Hierfür müssen Sie durch Vorlage geeigneter Unterlagen (z.B. aktueller Zulassungsbescheid) nachweisen, dass Sie sich derzeit bei deutschen Hochschulen bewerben. Für jeden Satz beglaubigter Kopien ist ein entsprechender Bewerbungsnachweis vorzulegen. Unter die Kostenbefreiung fallen nur solche Unterlagen, die für die Bewerbung bei der Universität tatsächlich benötigt werden – bitte bringen Sie hierzu Ausdruck der von der Universität für die Bewerbung geforderten Unterlagen mit.
Die Beglaubigung von nicht benötigten Unterlagen ist gebührenpflichtig.
Alle Kopien werden in ein Register eingetragen und bei jeder neuen Kopiebeglaubigung wird kontrolliert, ob Sie mit Ihren Personalien bereits kostenfreie Kopiebeglaubigung erhalten haben.
Beglaubigungen für Rentenzwecke sind gebührenfrei. Bringen Sie bitte zur Beglaubigung das Schreiben der Rentenversicherung und Ihren Reisepass mit.
Unterschriftsbeglaubigung
Durch die Beglaubigung einer Unterschrift bestätigt der Konsularbeamte, dass eine Person ein Dokument eigenhändig unterzeichnet hat. Die Unterschrift muss demnach vor dem Konsularbeamten geleistet werden oder im Nachhinein durch ihn anerkannt werden. Der Unterzeichner muss hierfür persönlich in der Botschaft vorstellig werden.
Vorzulegende Unterlagen:
- Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis
- Die zu unterzeichnende Erklärung
- Gehören zu diesem Dokument weitere Unterlagen, beispielsweise ein Vertrag, so sind diese ebenfalls vorzulegen
- Nachweis zum Wert des zugrundeliegenden Geschäfts. Bei Genehmigungserklärungen ist dies eine Kopie des zu genehmigenden Vertrages, bei Handelsregistereinträgen Kopien der entsprechenden Beschlüsse der Gesellschaft oder der notariellen Gründungsurkunde
Gebühr:
Für die Beglaubigung einer Unterschrift wird eine Gebühr fällig. Die Höhe der Gebühr wird durch die Gebührenverordnung für das Auswärtige Amt (AABGebV) bestimmt. Diese ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Zahlungsarten
- bar in armenischer Währung bitte möglichst passend
- mit Kreditkarte (Visa- oder Masterkarte)
Der oder die Karteninhaber:in muss zudem bei Zahlung zwingend anwesend sein.
Bitte beachten Sie, dass „pinnen“ (Zahlungen mit EC-Karte), Zahlungen mit dem Handy (auch Kreditkarte auf dem Handy) und Tikkie in der Botschaft nicht möglich sind.
Öffnungszeiten der Botschaft für konsularische Angelegenheiten finden Sie hier.