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Gebührenbefreiung

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Mit dem Inkrafttreten des Visaerleichterungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien profitieren zahlreiche Gruppen von Antragstellern einer vollständigen Gebührenbefreiung.

Mit dem Inkrafttreten des Visaerleichterungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien profitieren zahlreiche Gruppen von Antragstellern einer vollständigen Gebührenbefreiung. Die Zugehörigkeit zu einer der Antragstellergruppen muss im Visumverfahren nachgewiesen werden. Die wichtigsten Antragstellergruppen:

AntragstellergruppeVorzulegender Nachweis
enge Familienangehörige von sich legal in der Europäischen Union aufhaltenden Personen und EU-Staatsangehörigen (Ehepartner, Kinder, Eltern, Großeltern und Enkelkinder)Passkopie/ Kopie Aufenthaltstitel der Bezugsperson in der Europäischen Union und Nachweis zum Verwandtschaftsverhältnis (z.B. Kopie der Geburtsurkunde)
RentnerRentenbescheinigung/ Rentenbuch sowie eine Kopie
Kinder unter 12 JahreReisepass
Teilnehmer internationaler Sportveranstaltungen und begleitendes Personal (Trainer, Ärzte…)Einladungsschreiben
Vertreter der Zivilgesellschaft und Personen die auf Einladung von armenischen gemeinnützigen Organisationen im Ausland zu Bildungsveranstaltungen, Seminaren oder Konferenzen reisenEinladungsschreiben und Bestätigungsschreiben der Entsendeorganisation
Teilnehmer von Aktivitäten und Austauschprogrammen in den Bereichen Wissenschaft, Bildung, Kunst und KulturEinladungsschreiben und ggfls. Bestätigungsschreiben der Entsendeorganisation
Menschen mit Behinderung und deren BegleitpersonenBehindertenausweis oder –bescheinigung sowie eine Kopie
Schüler, Studenten und begleitendes Lehrpersonal auf Studien- und AustauschreisenEinladungsschreiben
Journalisten und begleitendes technisches PersonalBestätigung des Arbeitgebers über Dienstreise/ Presseausweis
Mitglieder offizieller Delegationen und Richter des armenisches Verfassungs- und des KassationsgerichtsBestätigung des Arbeitgebers über Dienstreise

Weitere Antragstellergruppen die von der Visumgebühr befreit sind (z.B. nach dem Visakodex):

- Forscher, die zu Forschungszwecken in die Schengener Staaten reisen (z.B. DESY, DFG, Max-Planck-Institut…)

- Stipendiaten (z.B. DAAD, Goethe-Institut, PAD, Humboldt-Stiftung…)

- Gäste deutscher Organisationen und Ministerien (z.B. GIZ, KfW, DAI…)

- Ausländische Mitarbeiter, Delegierte und Teilnehmer VN-Konferenzen und Veranstaltungen

- Gäste Internationaler Organisationen (z.B. OSZE, IKRK, Ärzte ohne Grenzen…)

- Ausländische Aussteller auf deutschen Messen (mit Messeausweis)

- Teilnehmer von Jugendtreffen/ Freiwilligendiensten, sofern die Aufenthaltskosten von der einladenden Organisation übernommen werden

- Regierungsstipendiaten

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