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Gebührenbefreiung
Mit dem Inkrafttreten des Visaerleichterungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien profitieren zahlreiche Gruppen von Antragstellern einer vollständigen Gebührenbefreiung.
Mit dem Inkrafttreten des Visaerleichterungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien profitieren zahlreiche Gruppen von Antragstellern einer vollständigen Gebührenbefreiung. Die Zugehörigkeit zu einer der Antragstellergruppen muss im Visumverfahren nachgewiesen werden. Die wichtigsten Antragstellergruppen:
Antragstellergruppe | Vorzulegender Nachweis |
enge Familienangehörige von sich legal in der Europäischen Union aufhaltenden Personen und EU-Staatsangehörigen (Ehepartner, Kinder, Eltern, Großeltern und Enkelkinder) | Passkopie/ Kopie Aufenthaltstitel der Bezugsperson in der Europäischen Union und Nachweis zum Verwandtschaftsverhältnis (z.B. Kopie der Geburtsurkunde) |
Rentner | Rentenbescheinigung/ Rentenbuch sowie eine Kopie |
Kinder unter 12 Jahre | Reisepass |
Teilnehmer internationaler Sportveranstaltungen und begleitendes Personal (Trainer, Ärzte…) | Einladungsschreiben |
Vertreter der Zivilgesellschaft und Personen die auf Einladung von armenischen gemeinnützigen Organisationen im Ausland zu Bildungsveranstaltungen, Seminaren oder Konferenzen reisen | Einladungsschreiben und Bestätigungsschreiben der Entsendeorganisation |
Teilnehmer von Aktivitäten und Austauschprogrammen in den Bereichen Wissenschaft, Bildung, Kunst und Kultur | Einladungsschreiben und ggfls. Bestätigungsschreiben der Entsendeorganisation |
Menschen mit Behinderung und deren Begleitpersonen | Behindertenausweis oder –bescheinigung sowie eine Kopie |
Schüler, Studenten und begleitendes Lehrpersonal auf Studien- und Austauschreisen | Einladungsschreiben |
Journalisten und begleitendes technisches Personal | Bestätigung des Arbeitgebers über Dienstreise/ Presseausweis |
Mitglieder offizieller Delegationen und Richter des armenisches Verfassungs- und des Kassationsgerichts | Bestätigung des Arbeitgebers über Dienstreise |
Weitere Antragstellergruppen die von der Visumgebühr befreit sind (z.B. nach dem Visakodex):
- Forscher, die zu Forschungszwecken in die Schengener Staaten reisen (z.B. DESY, DFG, Max-Planck-Institut…)
- Stipendiaten (z.B. DAAD, Goethe-Institut, PAD, Humboldt-Stiftung…)
- Gäste deutscher Organisationen und Ministerien (z.B. GIZ, KfW, DAI…)
- Ausländische Mitarbeiter, Delegierte und Teilnehmer VN-Konferenzen und Veranstaltungen
- Gäste Internationaler Organisationen (z.B. OSZE, IKRK, Ärzte ohne Grenzen…)
- Ausländische Aussteller auf deutschen Messen (mit Messeausweis)
- Teilnehmer von Jugendtreffen/ Freiwilligendiensten, sofern die Aufenthaltskosten von der einladenden Organisation übernommen werden
- Regierungsstipendiaten