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Terminvereinbarung zur Beantragung eines Visums

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Gemäß Artikel 12 Visakodex kann ein Schengen-Visumantrag frühestens 6 Monate vor dem geplanten Reiseantritt beantragt werden. Ein Visumantrag für ein nationales Visum muss frühzeitig vor dem geplanten Reiseantritt gestellt werden.

Gemäß Artikel 12 Visakodex kann ein Schengen-Visumantrag frühestens 6 Monate vor dem geplanten Reiseantritt beantragt werden. Ein Visumantrag für ein nationales Visum muss frühzeitig vor dem geplanten Reiseantritt gestellt werden. Die Terminvereinbarung für alle Visakategorien ist kostenlos online möglich. Je nach Art des Visums kann die Bearbeitungsdauer mehrere Wochen betragen.

Ein Einlass zur Antragstellung am Tag des Termins kann nur dann erfolgen, wenn im Terminvergabesystem die korrekte Reisepassnummer eingetragen ist.

Die Registrierung in den Wartelisten der Botschaft ist KOSTENLOS. Durch die evtl. kostenpflichtige Beauftragung eines Reisebüros oder sonstiger Drittpersonen erfolgt keine schnellere Terminzuteilung. Reisebüros können – genau wie Sie selbst – die Termine lediglich in den Wartelisten eintragen. Die Botschaft arbeitet nicht mit Reisebüros zusammen.

Hier geht's zum Termin: Online-Terminvergabesystem

Bitte denken Sie an eine rechtzeitige Registrierung für die Zuteilung eines Termins.

Jeder Antragsteller benötigt zur Beantragung eines Visums einen eigenen Termin. Dies gilt auch für minderjährige Kinder. Der Eintrag von mehreren Namen in einen Termin ist nicht zulässig. Antragsteller ohne Termin oder mit unkorrekten Angaben werden nicht eingelassen.

Termine werden ausschließlich nach erfolgter Registrierung im Terminvergabesystem zugeteilt. Eine direkte Terminbuchung ist NICHT mehr möglich.

Annahme von Anträgen zur dringenden medizinischen Behandlung:

Dringende nicht planbare medizinische Fälle, wobei die betreffenden Personen zwingend nach Deutschland müssen, können ein Visum ohne vorherige Terminbuchung beantragen. Diese Personen können Montag bis Freitag um 08:00 Uhr mit vollständigen Unterlagen bei der Botschaft vorsprechen. Dort wird dann geprüft ob ein Einlass ohne Termin möglich ist.

Voraussetzung für einen Einlass ohne Termin zur Visumbeantragung ist die Vorlage einer Bestätigung des armenischen Gesundheitsministeriums oder einer armenischen Fachklinik, darüber dass es für die jeweilige Krankheit generell keine Behandlungsmöglichkeit in Armenien gibt.

Eine reine Empfehlung über die Behandlung in Deutschland oder der Wunsch des Patienten darüber ist allein nicht ausreichend.

Sollte eine solche Bestätigung nicht vorliegen, wird der Antrag auf ein Visum nicht ohne Termin angenommen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es aus Kapazitätsgründen vorkommen kann, dass einzelne Antragsteller auf einen der nächsten Tage vertröstet werden. Die Annahme von medizinischen Visa ohne Termin ist stark limitiert.

Für den Einlass sind folgende Unterlagen bei der Sicherheit vorzulegen:

  • Bestätigung des armenischen Gesundheitsministeriums oder einer armenischen Fachklinik, darüber dass es für die jeweilige Krankheit generell keine Behandlungsmöglichkeit in Armenien gibt (mit Übersetzung ins Deutsche)
  • Ausgefülltes Videx-Antragsformular
  • Einladungsschreiben der Klinik/des Arztes
  • Epikrise / Diagnose mit Übersetzung ins Deutsche
  • Kostenvoranschlag des Krankenhauses / Arztes
  • Nachweis über Überweisung / Bezahlung der Behandlungskosten
  • Unterlagen gemäß Merkblatt zur medizinischen Behandlung

Die Visaentscheidung erfolgt in der Regel innerhalb von 3-4 Werktagen.

Hinweise zum weiteren Ablauf des Verfahrens finden Sie hier

Weitere Informationen

Anschrift: Charentsstr. 29, 0025 Eriwan, Armenien Telefon: (+374-10) 586591 montags bis donnerstags von 10:30 Uhr bis 11:30 Uhr Fax: (+374-10) 524781 Wenn Sie Fragen zum…

Adresse und Erreichbarkeit der Visastelle

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