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„Deutschland Plus“ - Prämienprogramm zur Förderung der Ausbildung ausländischer Schülerinnen und Schüler in der deutschen Sprache

Das Foto zeigte eine Schülergruppe, die in einem Klassenraum sitzt. Eine Schülerin dreht sich zum Fotografen um.

Schülergruppe in Klassenraum, © educationpartner

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Zur Förderung des Unterrichts der deutschen Sprache in der Welt und zur Auszeichnung ausländischer Schüler für besondere Leistungen in der deutschen Sprache hat das Auswärtige Amt das Prämienprogramm „Deutschland Plus“ entwickelt, das vom Pädagogischen Austauschdienst der Kultusministerkonferenz (PAD) durchgeführt wird.

Schülerinnen und Schüler, welche die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen, können sich für den dreiwöchigen Studienaufenthalt in Deutschland bewerben:

  • Mindestalter 15 Jahre, Höchstalter 17 Jahre zum Reiseantritt
  • armenische Staatsangehörigkeit oder mindestens seit drei Jahren ständiger Wohnsitz in Armenien
  • Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B1
  • interkulturelle und soziale Kompetenz
  • aktuelle Impfung gegen Masern

Von der Programmteilnahme auszuschließen sind die Schülerinnen und Schüler, die über mehrere Jahre in Deutschland gelebt haben und die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen, deutschsprachigen Landes besitzen, sowie bereits am Internationalen Preisträgerprogramm teilgenommen haben und sich in der Abschlussklasse befinden.

Die Reise wird voraussichtlich vom 22.08.2025 - 10.09.2025 stattfinden.

Reisekosten sind grundsätzlich von den Teilnehmern selbst zu tragen, es wird allerdings ein Zuschuss in Höhe von 700,00 € pro Person gewährt.

Folgende Bewerbungsunterlagen müssen bis spätestens 10.04.2025 bei der Deutschen Botschaft in pdf-Form eingereicht werden:

Die Bewerbungsunterlagen sollen elektronisch an die folgende E-Mail-Adresse der Botschaft eingereicht werden ku-100@eriw.diplo.de (maximal 8 MB je Mail). Bitte beachten Sie die Hinweise zu den Bewerbungsunterlagen, dargestellt in dem Informationsblatt auf Deutsch und auf Englisch und schicken Sie bitte die Unterlagen gemäß dieser Vorschriften. Die unzureichenden und spät eingegangenen Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

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