Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Fortbildungsprogramme des Pädagogischen Austauschdienstes für ausländische Deutschlehrkräfte im Jahre 2024

group of international students talking on lecture

education, high school, university, learning and people concept - group of international students talking on lecture, © dpa / picture-alliance

Artikel

Im Rahmen der Initiative „Schulen: Partner der Zukunft“ des Auswärtigen Amtes bietet der Deutsche Pädagogische Austauschdienst der Kultusministerkonferenz jedes Jahr Fortbildungsprogramme für ausländische Deutschlehrkräfte an.

Dieses Jahr wird ein dreiwöchiger Hospitationsaufenthalt vom 03. November – 23. November 2024 (An- und Abreisedatum) angeboten, durch welchen die Teilnehmer des Programms nicht nur die Möglichkeit bekommen, ihre Sprachkompetenz zu verbessern und ihr Orientierungswissen über Deutschland zu vertiefen, sondern auch andere Schulformen und innovative Unterrichtsformen, z.B. zur Inklusion, kennen zu lernen. Darüber hinaus bekommen sie generell einen Einblick in das deutsche Bildungswesen.

Das Programm richtet sich vorrangig an Lehrkräfte von DSD-Schulen,

  • welche Deutsch als Fremdsprache oder Fachunterricht in deutscher Sprache mit einem Stundendeputat von mindestens 12 Wochenstunden im Primar- oder Sekundarbereich I / II unterrichten (Alter der Schülerinnen und Schüler: zwischen 6 und 18 Jahren)
  • die zu einem möglichst frühen Zeitpunkt ihrer beruflichen Laufbahn am Programm teilnehmen, jedoch über eine mindestens dreijährige Unterrichtserfahrung im Anschluss an das Studium verfügen,
  • die über gute bzw. sehr gute Deutschkenntnisse verfügen (C1 – Niveau entsprechend dem Europäischen Referenzrahmen), um eine aktive Beteiligung an Unterrichtsgesprächen bzw. Programmangeboten der gastgebenden Schule zu gewährleisten,
  • die in den letzten zwei Jahren an keiner Fortbildung in Deutschland teilgenommen haben,
  • die bereits eine deutschsprachige Fortbildung im Heimatland absolviert haben,
  • die interessiert, motiviert und kommunikativ sind.

Der Pädagogische Austauschdienst übernimmt aus Mitteln des Auswärtigen Amtes die Kosten für den Hospitationsaufenthalt an Gastschulen, eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung, sowie einen Reisekostenzuschuss, der sich in Absprache mit dem AA in der Regel an den Flugpauschalen orientiert.

Es muss ein Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes gegen Masern oder einer Immunität gegen Masern eingereicht werden. Diesen Nachweis müssen alle Personen einbringen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind.

Um den Bewerbungsprozess für beide Programme möglichst effizient gestalten zu können, wird das Anmeldeverfahren ausschließlich online durchgeführt. Lehrkräfte, die sich für die Hospitation an einer Schule in Deutschland bewerben möchten, rufen den Online-Antrag unter https://forms-dev.kmk-pad.org/paschhos/person/start auf, füllen diesen vollständig aus und senden ihn elektronisch an den Pädagogischen Austauschdienst.

Interessenten müssen Ihre Bewerbung beim PAD bis spätestens 15. Mai 2024 einreichen.

Beachten Sie bitte das Informationsblatt über die Teilnahmebedingungen und das Bewerbungsverfahren


Weitere Informationen

nach oben