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Pässe und Ausweise

Ein Reisepass der BRD liegt auf einem Atlas, auf dem eine Landkarte der USA zu sehen ist.

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © picture alliance / dpa Themendie

01.12.2017 - Artikel

Pässe und Ausweise

Sie benötigen einen neuen Reisepass/Personalausweis oder möchten für Ihr Kind einen Reisepass beantragen?

Lesen Sie bitte die entsprechenden Merkblätter:

Merkblatt zum Reisepass (Erwachsene)

Merkblatt zum Reisepass/Kinderreisepass (Minderjährige)

Wichtige Informationen und Hinweise zur Ausstellung von Pässen und Ausweisen finden Sie auch auf der Webseite des Auswärtigen Amts:

Informationen zu Pässen und Ausweisen

Die Passformulare finden Sie am Ende der Seite als Download.

Wichtiger Hinweis:

Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:

Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen.

Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.

Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe und Reisepässe zur Verfügung.

Passantragsformular für volljährige Antragstellerinnen und Antragsteller bzw. für Personalausweisbewerber/innen über 16 Jahre

Passantragsformular für Minderjährige

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