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Wohnortänderung

Artikel

Allgemeine Informationen

Voraussetzungen

Wenn Sie in Deutschland abgemeldet sind, können Sie Ihren aktuellen armenischen Wohnort in Ihren Reisepass und Ihren Personalausweis eintragen lassen.

Wenn in Ihrem jetzigen Reisedokument noch ein deutscher Wohnort eingetragen ist, benötigen wir auch eine Abmeldebescheinigung Ihres letzten deutschen Wohnortes.

Alle Unterlagen werden im Original oder in beglaubigter Kopie benötigt.

Bei Minderjährigen ist es ausreichend, wenn die Wohnortänderung von einem Sorgeberechtigten beantragt wird. Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können die Wohnortänderung auf ihrem Personalausweis selbst beantragen.

Terminvereinbarung

Bei Wohnortänderungen durch die Botschaft buchen Sie dazu einen Termin über dieses Kontaktformular oder telefonisch (Tel.: +374 10 524581).

Bearbeitungsdauer und Gebühren

Die Änderung des Wohnortes ist gebührenfrei. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Änderung des Wohnortes in der Regel am gleichen Tag im Pass oder Personalausweis eingetragen werden.

An- und Abmeldung im deutschen Melderegister

Da das Bundesmeldegesetz im Ausland nicht gilt, ist eine Anmeldung/Abmeldung an Auslandsvertretungen nicht möglich.
Sie können sich jedoch in der Krisenvorsorgeliste „ELEFAND des Auswärtigen Amts registrieren. Darüber erhalten Sie Informationen im Krisenfall, aber auch Informationen zu anstehenden Bundestagswahlen und Wahlen des Europäischen Parlaments informiert.

Erforderliche Unterlagen

Für die Antragstellung werden benötigt:

  • Gültiges deutsches Ausweisdokument
  • Aufenthaltserlaubnis für Armenien
  • Falls zutreffend, Abmeldebescheinigung Ihres letzten deutschen Wohnortes

(Dokumente im ORIGINAL vorzulegen)

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangt werden.

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