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Erste Beantragung eines Reisepasses für Volljährige (ab 18 Jahre) und eines Personalausweises für Personen ab 16 Jahren
Allgemeine Informationen
Wer kann einen deutschen Pass beantragen?
Nur deutsche Staatsangehörige können einen deutschen Reisepass beantragen. Wenn Sie nicht wissen, ob Sie deutscher Staatsangehöriger sind, muss dies geklärt werden, BEVOR Ihnen ein Reisepass ausgestellt werden kann.
Informationen zur deutschen Staatsangehörigkeit finden Sie hier.
Ist eine Namenserklärung erforderlich?
Bitte beachten Sie, dass der Familienname in der ausländischen Geburtsurkunde nicht in allen Fällen für den deutschen Rechtsbereich anerkannt ist.
Bitte informieren Sie sich VOR Buchung eines Termins, ob diese erforderlich ist. Hier finden Sie Informationen zur Namenserklärung.
Bitte beachten Sie, dass ab 1. Mai 2025 ein neues deutsches Namensrecht in Kraft getreten ist, weitere Informationen finden Sie hier.
Ausnahmen bei Einbürgerung und Erklärungserwerb
Wenn Sie seit Erhalt Ihrer Urkunde Ihren Namen nicht geändert haben, reicht als Nachweis der Namensführung:
- Ihre Einbürgerungsurkunde oder
- Ihre Urkunde über den Erwerb durch Erklärung.
Erforderliche Unterlagen
Dokumente sind im ORIGINAL oder als BEGLAUBIGTE KOPIE vorzulegen, einfache Kopien werden NICHT akzeptiert.
Fremdsprachige Urkunden, sofern nicht in deutscher oder englischer Sprache, sind als internationale Urkunden oder mit Übersetzung ins Deutsche vorzulegen.
In Einzelfällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein, welche das Antragsverfahren möglicherweise verzögern.
Für die Antragstellung werden benötigt:
Bitte füllen Sie das Formular für Volljährige oder das Formular für Minderjährige vollständig aus, drucken Sie es aus und bringen es bereits unterschrieben zu Ihrem Termin mit.
- 3,5 x 4,5 cm, biometrisch, entsprechend unserer Anforderungen.
- Nicht älter als 6 Monate.
- bisheriger Reisepass / vorläufiger Reisepass / Personalausweis
Bei Verlust des Dokuments ist eine polizeiliche Verlustanzeige vorzulegen.
Wird immer benötigt!
- Geburtsurkunde
- Sollten Sie auch eine deutsche Geburtsurkunde besitzen, ist diese immer vorzulegen
WICHTIG: Die deutsche Geburtsurkunde ersetzt nicht automatisch den Nachweis Ihrer Staatsangehörigkeit!
Mögliche Nachweise:
- Sie sind in Deutschland geboren: Deutsche Geburtsurkunde (i.d.R. ausreichend);
- Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland erworben: Auszug aus dem Geburtsregistereintrag mit entsprechendem Hinweis;
- Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis.
- Wenn Sie in Deutschland abgemeldet sind, ist die Vorlage der Abmeldebescheinigung erforderlich.
- Aufenthaltserlaubnis für Armenien.
- in armenischer Währung, möglichst passend
- per Kreditkarte (Mastercard, Visa).
Der oder die Karteninhaber:in muss bei Zahlung anwesend sein.
Bitte beachten Sie, dass „pinnen“ (Zahlungen mit EC-Karte), Zahlungen mit American Express Kreditkarte, Zahlungen mit dem Handy (auch Kreditkarte auf dem Handy) und Tikkie in der Botschaft nicht möglich sind.
Eine Übersicht finden Sie hier.
Falls zutreffend
Mögliche Nachweise:
- Namensbescheinigung eines deutschen Standesamts
- Deutsche Geburtsurkunde (von Ihnen oder Ihrem Kind)
- Deutsche Eheurkunde
Sofern Sie über keinen der o.g. Nachweise verfügen, ist vor Antragstellung eine Namenserklärung oder Geburtsanzeige erforderlich.
Terminvereinbarung
Sie müssen zur Antragstellung persönlich erscheinen (zur Identifikation und zur Abnahme der Fingerabdrücke).
Die Antragstellung ist von Montag bis Donnerstag um13:30Uhr möglich. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin über unser Kontaktformular oder per Telefon (Tel.: +374 10 524581).
Es werden nur Anträge mit vollständigen Unterlagen angenommen. Wenn Sie unvollständigen Unterlagen vorlegen, ist ggfs. eine erneute Vorsprache mit Termin nötig.