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Passverlust oder -diebstahl

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Allgemeine Informationen

Zunächst prüfen Sie bitte, ob der Reisepass/Personalausweis noch im Hotel/Flughafen/Bus oder Taxi/Lokal sein könnte. Oft werden die Pässe/Personalausweise wiedergefunden.

Was tun bei Passverlust?

Bei Diebstahl von Pässen, Papieren, Bargeld oder sonstigen Wertsachen wenden Sie sich umgehend an die nächstgelegene Polizeistation, zeigen Sie den Verlust bzw. den Diebstahl an und lassen sich eine Kopie der Verlust- bzw. Diebstahlmeldung aushändigen.

Versicherungen bestehen grundsätzlich auf Vorlage der polizeilichen Meldung, wenn der Schaden ersetzt werden soll.

Lassen Sie deutsche EC-/Kreditkarten unter der Telefonnummer 0049-30 4050 4050 sperren!

Wie erhalte ich ein neues Reisedokument?

Zur Rückkehr nach Deutschland kann Ihnen ein Reiseausweis als Passersatz (RAP) ausgestellt werden. Dieser berechtigt zur einmaligen, direkten Rückkehr nach Deutschland und ist längstens einen Monat gültig.

HINWEIS: Wenn Sie nicht direkt nach Deutschland fliegen, sondern eine Zwischenlandung in einem anderen Land haben, informieren Sie sich unbedingt bei der Fluggesellschaft darüber, ob die Reise mit einem Reiseausweis („emergency travel document“) erlaubt ist.

Falls nein, kann Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Hierzu wird die Ermächtigung der Passbehörde an Ihrem Wohnsitz in Deutschland benötigt, was ggfs. einige Tage dauern kann.

Identitätsnachweis

Wenn Sie beglaubigte Fotokopien Ihrer verlorengegangenen Ausweispapiere oder ein anderes Ausweisdokument vorlegen können, ist eine Ausstellung des RAPs i.d.R. innerhalb kurzer Zeit möglich.

Ohne diese Kopie muss grundsätzlich das zuständige deutsche Bürgeramt zur Identitätsprüfung eingeschaltet werden. Da Rückmeldungen aus Deutschland einige Tage in Anspruch nehmen können, raten wir dringend zu einer Vorsprache so früh wie möglich.

Hinweise zur Vorsprache

Sie müssen zur Antragstellung persönlich erscheinen (zur Identifikation). Zur Terminvereinbarung verwenden Sie bitte unser Kontaktformular oder nehmen Sie telefonischen Kontakt auf (Tel.: +374 10 524581)

Bitte beachten Sie, dass für die Ausstellung eines Reiseausweises oder vorläufigen Reisepasses für minderjährige Antragsteller beide Elternteile ihre Zustimmung erteilen müssen. Sollte nur ein Elternteil sorgeberechtigt sein, wird zusätzlich ein entsprechender Nachweis benötigt (z.B. Sorgerechtsbeschluss, Sterbeurkunde des anderen Elternteils).

Erforderliche Unterlagen

Bitte füllen Sie das Formular für Volljährige oder für Minderjährige vollständig aus, drucken Sie es aus und bringen es bereits unterschrieben zu Ihrem Termin mit.

  • 3,5 x 4,5 cm, biometrisch, entsprechend unserer Anforderungen.
  • Nicht älter als 6 Monate.

  1. Ausdruck des Protokolls der lokalen Polizei UND
  2. Ausgefüllte Verlustanzeige der Auslandsvertretung

Mögliche Nachweise:

  • Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweis
  • andere deutsche Ausweisdokumente

z.B. Ausdruck Ihres Flugtickets

Falls zutreffend - Wenn ein Elternteil abwesend ist:

Von deutschen oder armenischen Behörden beglaubigte Zustimmungserklärung.

Falls zutreffend - Wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht hat:

Nachweise, z.B. ausländische Sorgerechtsentscheidungen + deutsche Übersetzung.

  • bar in armenischer Währung, bitte möglichst passend
  • mit internationaler Kreditkarte (Visa- oder Masterkarte)

Der oder die Karteninhaber:in muss zudem bei Zahlung zwingend anwesend sein.

Bitte beachten Sie, dass „pinnen“ (Zahlungen mit EC-Karte), Zahlungen mit dem Handy (auch Kreditkarte auf dem Handy) und Tikkie in der Botschaft nicht möglich sind.

Bitte entnehmen Sie die Kosten der Gebührentabelle.

HINWEIS: Ggfs. können weitere Unterlagen nachgefordert werden. Hierzu werden Sie dann gesondert per E-Mail kontaktiert.

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