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Voraussetzungen für Einsichtnahme in armenische Register

Adressbuch

Adressbuch, © colourbox

Artikel

(z.B. Personenstandsregister, Passregister, Melderegister, und alle anderen in Armenien geführten Register)

Die Einsichtnahme ist aufgrund der armenischen Datenschutzbestimmungen wie folgt geregelt:

Eine Einsichtnahme ist ausschließlich mit einer Einverständniserklärung der BETROFFENEN PERSON, deren Daten erfragt werden sollen, möglich.

Die betroffene Person muss eine dritte Person, z. B. Rechtsanwalt, bevollmächtigen, die Daten in den betreffenden Registern in Armenien überprüfen zu lassen. Vollmacht und Einverständniserklärung können in einem Dokument verfasst werden.

Weitere Einzelheiten in diesem Merkblatt.

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