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Ausstellung von längerfristigen Visa zur mehrfachen Einreise

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Mit dem Inkrafttreten des Visaerleichterungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien profitieren zahlreiche Gruppen von Antragstellern von der Möglichkeit, ein längerfristiges Visum zur mehrfachen Einreise zu erhalten.

Mit dem Inkrafttreten des Visaerleichterungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien profitieren zahlreiche Gruppen von Antragstellern von der Möglichkeit, ein längerfristiges Visum zur mehrfachen Einreise zu erhalten. Dabei ist zu beachten, dass auch bei Jahres- oder Mehrjahresvisa die maximale Aufenthaltsdauer 90 Tage innerhalb von 6 Monaten beträgt. Antragsteller müssen insbesondere auf die Gültigkeitsdauer des Reisepasses sowie des Ausreisestempels achten.

Eine erleichterte Ausstellung von Visa mit einer Gültigkeit von bis zu 5 Jahren ist u.a. möglich für:

- enge Familienangehörige von sich legal in den Europäischen Union aufhaltenden Armeniern und EU-Staatsangehörigen (Ehepartner, Kinder unter 21 Jahre, Eltern) – auf eine entsprechend lange Gültigkeitsdauer der Einladung/ Verpflichtungserklärung bzw. ein entsprechendes Begleitschreiben sowie ggfls. des Aufenthaltstitels der Bezugsperson ist zu achten

- Mitglieder offizieller Delegationen und Richter des armenisches Verfassungs- und des Kassationsgerichts, die zu dienstlichen Zwecken reisen

Eine erleichterte Ausstellung von Visa mit einer Gültigkeit 1 Jahr oder mehr ist u.a. möglich für:

- Geschäftsreisende, die wiederholt zu Geschäftszwecken in die Schengen Staaten reisen

- Personen, die wiederholt zur medizinischen Behandlung nach Deutschland reisen

- Teilnehmer von Austauschprogrammen im Rahmen von Städtepartnerschaften

- Journalisten und begleitendes technisches Personal

- Teilnehmer internationaler Sportveranstaltungen und begleitendes Personal (Trainer, Ärzte…)

- Vertreter der Zivilgesellschaft und Personen die auf Einladung von armenischen gemeinnützigen Organisationen im Ausland zu Bildungsveranstaltungen, Seminaren oder Konferenzen reisen

- Teilnehmer von Aktivitäten und Austauschprogrammen in den Bereichen Wissenschaft, Bildung, Kunst und Kultur

Gemäß § 24 Visakodex ist die Erteilung eines längerfristigen Visums wie folgt möglich:

  • 1 Jahr, sofern die Antragstellerin /der Antragsteller innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens drei Schengen Visa erhalten und vorschriftsgemäß verwendet hat.
  • 2 Jahre, sofern die Antragstellerin /der Antragsteller in den beiden vorangegangenen Jahren ein Visum für die mehrfache Einreise mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr erteilt wurde, das er vorschriftsmäßig verwendet hat
  • 5 Jahre, sofern die Antragstellerin /der Antragsteller in den vorangegangenen drei Jahren ein Visum für die mehrfache Einreise mit einer Gültigkeitsdauer von zwei Jahren erteilt wurde ,das er vorschriftsmäßig verwendet hat

Die rechtlichen Voraussetzungen für die Visumerteilung gemäß § 21 Visumkodex muss für den gesamten beantragten Reisezeitraum gewährleistet sein.

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