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Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber

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Sie haben ein Visum für das Gebiet der Schengen-Staaten erhalten.

Sobald Sie Ihr Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt erhalten haben, überprüfen Sie bitte, ob die darin enthaltenen Angaben korrekt sind.

Prüfen Sie bitte insbesondere Folgendes:

  1. Bitte achten Sie darauf, dass die Nummer Ihres Passes und die auf der Visummarke angegebene Nummer übereinstimmen.
  2. Sie haben Ihr Visum für einen bestimmten Zeitraum oder für mehrere Zeiträume beantragt. Bitte prüfen Sie, ob die Aufenthaltsdauer die von Ihnen geplante erste Reise abdeckt.
  3. Achten Sie darauf, dass Ihr Name richtig geschrieben ist.
  4. Prüfen Sie bitte, ob Ihr Visumetikett mit dem Stempel der Deutschen Botschaft versehen ist.

Auf diese Weise vermeiden Sie Schwierigkeiten oder zusätzliche Kosten bei Ihrer Reise. Bitte machen Sie das Konsulat oder die Botschaft sofort auf falsche Angaben im Visum aufmerksam, damit Fehler berichtigt werden können.

Erläuterung der Visummarke

„DAUER DES AUFENTHALTS ………… TAGE“: Gibt die Zahl der Tage an, die Sie im Schengen-Raum bleiben dürfen. Die Tage zählen vom Tag der Einreise in den Schengen-Raum (Einreisestempel) bis zum Tag der Ausreise (Ausreisestempel), also einschließlich beider Tage. Sie müssen sich an die Aufenthaltsdauer halten, die in Ihrem Visum angegeben ist. Missbrauch und Überschreitung der Aufenthaltsdauer können dazu führen, dass Sie ausgewiesen werden und für einen gewissen Zeitraum von allen Schengenvertretungen kein neues Schengenvisum erhalten.

Der bei „VON“ und „BIS“ angegebene Zeitraum ist eventuell länger als die im Feld „AUFENTHALTSDAUER“ genannte Zahl der Tage. Dieser Unterschied soll Ihnen eine flexiblere Gestaltung Ihrer Ein- und Ausreise in bzw. aus dem Schengen-Raum ermöglichen; Ihr Aufenthalt im Schengen-Raum darf aber die genaue Zahl der Tage im Feld „AUFENTHALTSDAUER ..... TAGE“ nicht überschreiten. Unabhängig davon, wie viele Tage Sie im Schengen-Raum verbracht haben, müssen Sie ihn spätestens an dem im Feld „BIS“ angegebenen Tag verlassen.

Ein Visum mit zur multiplen Einreise und mit Gültigkeit von 1 Jahr oder mehreren Jahren erlaubt den Aufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb von 6 Monaten. Dabei ist zu beachten, dass die Berechnung der Voraufenthaltszeiten „rückwärts“ vom geplanten Einreisezeitraum erfolgt. Wenn also beispielsweise die Einreise zum 01.07. beabsichtigt ist, werden bei der Berechnung möglicher Voraufenthaltszeiten die letzten 6 Monate (Januar – Juni) betrachtet und entsprechende Aufenthalte berücksichtigt. Bei Fragen zur Berechnung können Sie sich jederzeit an die Visastelle wenden.

Grenzkontrollen

Ein Schengenvisum berechtigt grundsätzlich zur Einreise in den gesamten Schengen-Raum. Möglicherweise müssen Sie an der Grenze oder bei anderen Kontrollen bestimmte Angaben machen. Beispielsweise müssen Sie vielleicht angeben, wie Sie Ihren Aufenthalt finanziell bestreiten, wie lange Sie in den o.g. Staaten zu bleiben beabsichtigen und warum Sie die o.g. Staaten besuchen. In einigen Fällen können solche Überprüfungen dazu führen, dass dem Visuminhaber die Einreise in die o.g Staaten oder in den Schengen-Raum verwehrt wird.

Daher empfehlen wir Ihnen, Kopien der Dokumente bereitzuhalten, die Sie vorgelegt haben, als Sie das Visum beantragten (z. B. Einladungsschreiben, Reisebestätigungen oder sonstige Dokumente, aus denen der Zweck Ihrer Reise hervorgeht). Dadurch wird das Grenzkontrollverfahren vereinfacht, und Sie verlieren weniger Zeit an der Grenze.


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