Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Hinweise für Minderjährige

22.02.2018 - Artikel

Antragsverfahren

Für jedes minderjährige Kind ist ein gesonderter Antrag auszufüllen, der von den Sorgeberechtigten (in der Regel den Eltern) zu unterschreiben ist. Kinder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterschreiben zusätzlich ihre Anträge eigenhändig.

Für jedes Kind ist ein gesonderter Termin zu buchen, die persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Zusätzlich ist das Einverständnis aller Sorgeberechtigten erforderlich.

Einverständnis des/der Sorgeberechtigten

Visumanträge Minderjähriger (unter 18 Jahren) können nur mit einer förmlichen Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten (in der Regel der Eltern) gestellt werden.

Diese Erklärung muss beinhalten, dass der/die Sorgeberechtigte(n) mit der Ausreise des Kindes einverstanden sind/ist. Üblicherweise wird darin auch erklärt, für welchen Zeitraum und Reisezweck (z.B. „bis zu drei Monaten“, „zur Erholung“, „zu Besuch“, „zur ständigen Wohnsitznahme“) diese Erklärung gilt.

Weiterhin wird auch erklärt, in wessen Begleitung das Kind reist (z.B. „mit der Großmutter X“, „als unbegleiteter Passagier mit Fluglinie Y und wird am Flughafen in Z abgeholt“, „mit meiner Frau A“)

Hierbei versteht es sich, dass die Einverständniserklärung zur Wahrung der Rechte des/der Sorgeberechtigten in einem zeitlichen Zusammenhang zur beantragten Reise stehen muss.

Die Botschaft akzeptiert deshalb nur Einverständniserklärungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 6 Monate alt sind.

Sonderfälle

a) Sofern ein/die Sorgeberechtigten nicht in Armenien wohnhaft ist/sind, ist die Einverständniserklärung abzugeben vor
- einer deutschen Behörde oder
- einem Notar.

b) Sofern einer der Sorgeberechtigten verstorben ist, dessen Sterbeurkunde

c) Sofern die Mutter das Kind allein erzieht, muss dies im Pass bzw. der Geburtsurkunde erkennbar sein.

Andere Dokumente können nicht akzeptiert werden.

Alle Dokumente sind im Original und in Kopie vorzulegen.

Die Botschaft behält sich - im Interesse des Kindeswohls - vor, hier jederzeit weitere Dokumente zu verlangen, sofern sie dies für notwendig erachtet. Wir bitten um Ihr Verständnis.

nach oben