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Merkblätter, Unterlagen und Informationen für ein Schengenvisum

Artikel

Das Schengen-Visum berechtigt zu Aufenthalten von maximal 90 Tagen je 180 Tage im Schengen-Raum.

Merkblätter

Hier finden Sie unsere aktuellen Merkblätter. Die Liste der vorzulegenden Unterlagen wurde unter den in Armenien akkreditierten Schengenbotschaften harmonisiert. Dies bedeutet, dass bei allen Botschaften im Visumverfahren die gleichen Unterlagen vorzulegen sind. Unsere Merkblätter sind als „Checkliste“ konzipiert. Bitte drucken Sie das Merkblatt aus und haken Sie die erforderlichen Unterlagen im Kästchen ab. Wenn ein Kästchen nicht abgehakt wird, bedeutet dies, dass ein wichtiges Dokument fehlt, was zur Zurückweisung Ihres Antrags führen kann.

Antragsformulare und Merkblätter sind auf unserer Homepage kostenlos erhältlich. Kostenlos ist auch die Beratung in Visaangelegenheiten durch die Mitarbeiter der Visastelle per Telefon und E-Mail.

Andere Dienstleister und Personen, die außerhalb der Visastelle vorgeben, Auskünfte zu erteilen, gehören nicht zum Personal der Visastelle. Die Visastelle arbeitet nicht mit ihnen zusammen. Sie müssen für das Visumverfahren nicht in Anspruch genommen werden. Die Hilfe eines Schreibbüros beim Ausfüllen eines Antragsformulars ist nicht erforderlich. Sofern sie in Anspruch genommen wird, führt dies nicht zu einer bevorzugten Bearbeitung des Antrags oder gar automatisch zu einer Visumerteilung.

​​​​​​​Merkblatt: Besuch

Merkblatt: Geschäft/Seminar/Konferenz/Schulung

Merkblatt: medizinische Behandlung

Merkblatt: Messebesuch

Merkblatt: Sprachkurs - bis zu 3 Monate

Merkblatt: Stipendiaten/Wissenschaftler/Forscher bis 90 Tage

Merkblatt: Sport/Kultur

Merkblatt: Tourismus

Liste armenischer Krankenversicherungsgesellschaften

Unterlagen

Die Unterlagen, welche Sie für den jeweiligen Reisezweck bei Antragstellung vorlegen müssen, können Sie den Merkblättern entnehmen.

Bitte beachten Sie:

  • Die Vorlage gefälschter Unterlagen/Dokumente sowie falsche Angaben führen zwingend zur Ablehnung des Antrages und können zu einem Einreiseverbot für Deutschland (und damit auch für die anderen Schengenstaaten) führen!
  • Nur vollständig eingereichte Anträge können bearbeitet werden. Das Einreichen unvollständiger Unterlagen kann zur kostenpflichtigen Ablehnung führen.
  • Die Botschaft behält sich das Recht vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern.

Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen entsprechend der im Merkblatt angegebenen Reihenfolge und reichen diese am Schalter ohne Hüllen und ohne Heftklammern ein.


Antragsformular

Hier können Sie das Antragsformular direkt am Bildschirm ausfüllen und anschließend ausdrucken. Bitte verwenden Sie das Online-Formular, da die Antragsannahme dadurch erheblich beschleunigt…

Antragsformular für ein Schengenvisum

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