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Armenien: Politisches Porträt

10.04.2024 - Artikel

Im Rahmen des Zerfalls der Sowjetunion wurde Armenien im September 1991 eine unabhängige Republik. Die Verfassung wurde durch ein Referendum am 06.12.2015 weitreichend geändert. Durch die Verfassungsreform wurde das semipräsidentielle in ein parlamentarisches System umgewandelt. Das Einkammerparlament (Nationalversammlung) hat regulär mindestens 105 Mitglieder und wird alle fünf Jahre gewählt.

2018 kam es infolge der sogenannten „Samtenen Revolution“ zu einem gewaltfreien und verfassungskonformen Regierungswechsel und den ersten international als fair und frei bewerteten Wahlen. Die derzeitige Regierung hat sich umfassende politische und gesellschaftliche Reformen zum Ziel gesetzt.

Armenien ist Mitglied des Europarats und Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention. Seit dem 1. März 2021 ist zwischen Armenien und der EU ein Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft (CEPA) in Kraft. Armenien ist auch Mitglied in der Eurasischen Wirtschaftsunion, der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) und der Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit (OVKS).

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