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Visa und Einreise

01.12.2017 - Artikel

Willkommen in Deutschland!

Ankunftsflughafen: beleuchtetes Hinweisschild Arrival
Einreise nach Deutschland© dpa

Die Deutsche Botschaft Eriwan erteilt Visa für alle armenischen und andere Staatsangehörige, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Armenien haben.

Die Art des Visums hängt von der Dauer des geplanten Aufenthalts ab. Möchten Sie also nur für kurze Zeit nach Deutschland, z.B. als Tourist? Oder planen Sie einen längeren Aufenthalt, z.B. für ein Studium?

Es wird zwischen zwei Arten von Visa unterschieden:

1. Schengenvisum (für kurzfristige Aufenthalte bis 90 Tage im Halbjahr ohne Arbeitsaufnahme)

Die Deutsche Botschaft bearbeitet Anträge auf Erteilung von Schengen Visa für Deutschland, Schweden, Belgien und Luxemburg.

Zum Schengenraum gehören derzeit folgende Länder:

Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn sind dem Schengener Abkommen beigetreten und gelten daher als „Schengener Staaten“.

Es handelt sich folglich um alle EU-Staaten, mit Ausnahme von Irland; die EU-Mitgliedsländer Bulgarien, Rumänien und Zypern wenden den Schengen-Acquis bislang nur teilweise an. Bis zu der von diesen drei Ländern angestrebten vollständigen Anwendung des Schengen-Acquis bleiben die Personenkontrollen an den Binnengrenzen einstweilen noch bestehen. Zuzüglich zu den genannten EU-Mitgliedsländern gehören auch Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein zu den Schengener Staaten.

2. Nationales Visum (für Aufenthalte über 90 Tage, z.B. Familienzusammenführung, Studium, Arbeitsaufnahme)

Visa für längerfristige Aufenthalte können nur für die Bundesrepublik Deutschland erteilt werden.

Bitte wählen Sie zunächst aus, welche Dauer Ihr geplanter Aufenthalt hat:

Kurzfristiger Aufenthalt (maximal 90 Tage, z.B. Tourismus oder Geschäftsreisen)

Langfristiger Aufenthalt (mehr als 90 Tage, z.B. für Studium, Arbeit oder Familiennachzug)

*Wichtiger Hinweis!
Enge Familienangehörige von in Deutschland lebenden subsidiär Schutzberechtigten
Close family members of a person eligible for subsidiary protection in Germany

FAQ / Häufige Fragen zu Visa und Einreise

Weitere Informationen

Die deutsche Botschaft akzeptiert im Visumverfahren ausschließlich aktuelle biometrische Passbilder. Hinweise zu den Anforderungen an das vorzulegende Lichtbild finden Sie auf der Fotomustertafel sowie…

Information zu biometrischen Passbildern

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