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Informationen für Staatsangehörige der Russischen Föderation, Belarus und Ukraine

Visa

Visa, © Colourbox.de

03.02.2023 - Artikel

Die Einreise nach Deutschland ist für Staatsangehörige der Russischen Föderation mit gültigem Visum weiterhin möglich. Informationen über die aktuell gültigen Voraussetzungen einer Visumserteilung finden Sie unter diesem Link (deutsch) und diesem Link (russisch)

Personen, die den Kriegsdienst verweigern oder sich von den russischen Truppen entfernen, können unter das Asylrecht fallen. Ein Antrag auf Asyl kann jedoch nach dem sogenannten Territorialitätsgrundsatz nicht im Ausland gestellt werden. Die deutsche Botschaft in Eriwan kann daher keinen Asylantrag entgegennehmen.

Örtliche Zuständigkeit

Die örtliche Zuständigkeit der Botschaft, die grundsätzlich erst nach ca. 6 Monaten nachweislichem Aufenthalt des Antragstellers / der Antragstellerin in Armenien entsteht, wurde für russische Staatsangehörige vorübergehend für einige Antragskategorien aufgehoben. Russische Staatsangehörige können auch ohne im Besitz einer armenischen Residence Card zu sein, Anträge auf Erteilung von nationalen Visa zur Arbeitsaufnahme und zum Studium in der deutschen Botschaft in Eriwan stellen.

Termine zur Antragstellung

Um einen Termin zur Antragstellung zu erhalten ist die Registrierung in der entsprechenden Warteliste erforderlich. Die Registrierung für einen Antragstermin kann ausschließlich online vorgenommen werden. Bitte tragen Sie sich in die entsprechende Termin-Warteliste für ein nationales Visum (Kategorie D) für nicht-armenische Staatsangehörige ein, die Sie unter diesem Link finden. Für die Terminvergabe muss für jeden Antragsteller /jede Antragstellerin (auch Ehegatten und minderjährige Kinder) eine separate Registrierung mit seinen /ihren persönlichen Daten im Terminvergabesystem erfolgen.

Die Botschaft weist darauf hin, dass infolge der sehr hohen Nachfrage Wartezeiten bestehen. Diese sind im Terminvergabesystem online veröffentlicht.

Allgemeine Informationen zur Beantragung von nationalen Visa finden Sie hier.

Weiterbeschäftigung

Unter diesem Link finden Sie das Merkblatt für Mitarbeiter deutschen Unternehmen in Russland mit Weiterbeschäftigung in Deutschland.

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren:

Zur Beschleunigung des Verfahrens zur Antragstellung als Fachkraft kann durch Ihren Arbeitgeber / einen Bevollmächtigten wie z.B. einen Rechtsanwalt in Deutschland eine Vorabzustimmung der Ausländerbehörde gem. § 81a AufenthG eingeholt werden. Informationen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren finden Sie auf der Webseite des BAMF sowie auf der Webseite Make it in Germany

Wenn Sie eine Vorabzustimmung gem. §81a AufenthG erhalten haben, können Sie und die in der Vorabzustimmung aufgeführten Familienangehörigen sich in der entsprechenden Warteliste für das beschleunigte Fachkräfteverfahren gem. §81a AufenthG eintragen und erhalten zeitnah einen Termin zur Antragstellung.

Bitte buchen Sie sich nicht gleichzeitig in mehreren Listen ein.

Familienzusammenführung

Auch Kern-Familienangehörige von Fachkräften aus der Russischen Föderation können Visaanträge zur Familienzusammenführung stellen, ohne einen 6-monatigen Aufenthalt in Armenien nachzuweisen wenn die Anträge in zeitlichem Zusammenhang gestellt werden. Als Kernfamilie gelten Ehepartner, Lebenspartner, minderjährige Kinder oder Eltern von minderjährigen Kindern in Deutschland. Volljährige Kinder oder Eltern volljähriger Kinder können nur in Ausnahmefällen, z.B. gem. § 32 (2) AufenthG, Visaanträge zum Familiennachzug stellen.

Schengenvisa

Nicht armenische Staatsangehörige können Anträge auf Erteilung von Schengenvisa nur dann in der deutschen Botschaft in Eriwan stellen, wenn sie nachweisen können, dass sie ihren gewöhnlichen und rechtmäßigen Wohnsitz in Armenian haben. Nachweise über einen mindestens 6-monatigen Aufenthalt vor Antragstellung sind vorzulegen. Zur Antragstellung muss ein Termin im Terminvergabesystem gebucht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit erteiltem Visum bei Einreise in den Schengenbereich die Einreisevoraussetzungen kontrolliert werden, und die Einreise verweigert werden kann. Dies gilt insbesondere für Mehrjahresvisa, die vor dem 01.10.2022 ausgestellt worden sind.

Ukrainische Staatsangehörige

Ukrainische Staatsangehörige können grundsätzlich mit einem biometrischen Reisepass ohne Visum in den Schengenraum einreisen. Sollten Sie einen nicht-biometrischen Reisepass haben, wird geraten, sich zunächst an die ukrainische Botschaft in Eriwan zwecks Passfragen zur Ausstellung eines biometrischen Reisepasses zu wenden. Weiterführende Informationen für ukrainische Staatsangehörige finden Sie hier

Einreisebestimmungen

Bitte beachten Sie auch die aktuellen Einreisebestimmungen für Deutschland (z.B. gültige Impfnachweise, Quarantäne) unter diesem Link

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